Diese Rechte haben Reisende

Dienstreise endet am Flughafen - was tun?

13.07.2012 von Renate Oettinger
Geschäftsreisende und Urlauber, die wegen eines Streiks am Flughafen stranden, haben bestimmte Rechte. Hier die Details.

Die jüngsten Streiks der Vorfeldlotsen am Frankfurter Flughafen haben zu massiven Verspätungen und auch Ausfällen im Flugverkehr geführt. Wer wegen eines Streiks am Flughafen strandet, hat auch Rechte. Die Arag-Experten sagen, welche. Bei entfallenden internationalen Flügen muss die Airline versuchen, einen anderen Flug zum gebuchten Zielort zu beschaffen. Das kann bedeuten, dass Passagiere auch einen Umweg und Zwischenstopp in Kauf nehmen müssen. Laut den Arag-Experten müssen die Gäste dabei auch auf andere Fluggesellschaften umgebucht werden, sofern dort noch Plätze frei sind.

Ihr Flieger streikt und Sie sitzen am Flughafen fest? Lesen Sie, welche Rechte Sie haben.
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Vom Streik betroffene Gäste von innerdeutschen Flügen können nach Absprache mit der Fluggesellschaft auf Züge der Deutschen Bahn umsteigen. Die Tickets müssen dazu am Check-in-Automaten in einen Reisegutschein umgewandelt werden. Oder der Passagier kauft sich das Bahnticket selbst und legt es später zusammen mit dem Flugticket der Airline zur Kostenerstattung vor, wenn die Fluggesellschaft hiermit einverstanden ist. Juristisch ist umstritten, ob es sich bei einem Streik um höhere Gewalt handelt. Diese Einstufung hat Auswirkungen auf eventuelle Schadensersatzansprüche. Kunden haben aber einen Anspruch auf Betreuung während der Wartezeit. Diese Betreuungsrechte sind unabhängig davon, wer die Wartezeit verursacht oder verschuldet hat.

Fünf-Stunden-Grenze

Quelle: www.arag.de