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EU-AI-Act in Kraft – Das sollten Sie wissen

06.08.2024 von Jürgen  Hill
Der EU-AI-Act ist in Kraft. Doch was kommt auf die Unternehmen jetzt zu? Hören Sie in unserem Podcast, was beim KI-Einsatz jetzt zu beachten ist.
IT-Rechtler Thorsten Ammann erklärt im Podcast TechTalk, welche Pflichten und Anforderungen auf Unternehmen mit dem EU-AI-Act zukommen, wenn sie KI rechtskonform nutzen wollen.
Foto: DLA Piper

Seit Anfang August gilt mit dem EU-AI-Act das weltweit erste Regelwerk zum Einsatz von KI in Europa. Auf welche Punkte Unternehmen beim KI-Einsatz achten sollten, erklärt Thorsten Ammann, Partner und IT-Rechtler bei der Wirtschaftskanzlei DLA Piper, die mit Büros in über 40 Ländern zu den größten Anwaltskanzleien der Welt zählt, in TechTalk, dem Podcast von COMPUTERWOCHE, CIO und CSO.

Die neue europäische KI-Verordnung ist mehrere hundert Seiten dick. Auf Entscheider kommt also eine Menge Arbeit zu, wenn sie KI weiterhin compliant nutzen wollen. IT-Rechtler Ammann erörtert die wichtigsten Punkte des EU-AI-Act.

In der TechTalk-Episode erfahren Sie unter anderen, welche KI-Anwendungen in der EU künftig verboten sind und wann Sie künftig dokumentieren müssen, wie Ihr KI-Modell trainiert wurde.

Zudem stellt General Purpose AI (GP-AI) - also Modelle wie ChatGP und Co. - im Sinne des AI-Act einen Sonderfall dar. Hier sind noch einmal besondere Anforderungen und Pflichten zu erfüllen, wie der Experte weiß.

Nutzer werden zu KI-Betreibern

Auch wenn Sie Ihr KI-System einkaufen oder als as-a-Service beziehen, sollten Sie die Ohren spitzen: Wie Anwalt Ammann im Podcast von COMPUTERWOCHE, CIO und CSO verrät, kennt der AI-Act hier verschiedene Rollen und nimmt auch den KI-Nutzer als Betreiber in die Pflicht.

Und die Hoffnung, wo kein Kläger, da kein Richter, kann schnell teuer werden. Welche drakonischen Strafen bei Verstößen gegen den EU-AI-Act drohen, erfahren Sie im TechTalk von COMPUTERWOCHE, CIO und CSO. Hören Sie doch einfach rein…