Wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht hatte die EU-Kommission Microsoft im März 2004 zu einem Bußgeld von 497 Millionen Euro verurteilt und mehrere Sanktionen verhängt. Der Softwarekonzern muss in Europa eine Windows-Version ohne integrierten "Media Player" anbieten und Windows-Kommunikationsprotokolle für Konkurrenten im Markt für Workgroup-Server zu fairen Bedingungen offen legen.
Microsoft hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. In einem zweiten Berufungsantrag attackiert der Hersteller zudem die Auflage hinsichtlich der Windows-Protokolle (siehe: Microsoft stellt zweiten Berufungsantrag im EU-Kartellprozess). Damit würden Firmengeheimnisse preisgegeben. Sei der Code erst verteilt, könne er von Dritten ohne Lizenz genutzt werden, lautet ein Argument. Die FSFE-Vertreter halten dagegen: Entwickler bräuchten das Recht, Produkte zu entwickeln, die mit Microsofts Server-Software zusammenarbeiten. Andernfalls könnte beispielsweise die Open-Source-Software Samba nicht mit Microsoft-Produkten konkurrieren. (wh)