Ratgeber Förderprogramme

Geld für anspruchsvolle IT-Projekte

20.07.2009 von Thomas  Kopka
Kleine und mittlere Unternehmen sollten sich den 15. Oktober vormerken: Dann müssen die Förderanträge für das Programm "KMU Innovativ" vorliegen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat das Förderprogramm "KMU Innovativ" für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aufgelegt, um die Spitzenforschung zu stärken. Die Fördergelder fließen dem Mittelstand aus verschiedenen Branchen zu. Für ITK-Unternehmen ist der 15. Oktober 2009 ein wichtiger Termin. Das ist der nächste Bewertungsstichtag für die eingereichten Projektskizzen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium unterstützt risikoreiche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen

Gefragt sind sehr innovative Entwicklungen, die sich an den Bedürfnissen des Markts in folgenden Anwendungsfeldern beziehungsweise Branchen orientieren:

Die Bundesregierung will nicht nur die Entwicklung neuer Produkte, sondern auch das technologische Niveau von Unternehmen fördern. Sowohl die Anwendung, die das Projekt zum Ziel hat, als auch die technologische Basis sollten deshalb herausragend sein.

Wer wird gefördert?

Der Antrag kann von einem einzelnen Unternehmen gestellt werden. Zulässig sind auch Gemeinschaftsprojekte, wenn mehrere Firmen gemeinsam eine größere Entwicklung anstreben. Beispielsweise können sich Zulieferer und Abnehmer oder kooperierende Forschungsinstitute zusammenschließen. Wenn Großunternehmen etwa als Pilotanwender an dem Vorhaben beteiligt sind, sollt klar ersichtlich sein, dass das Projektziel dem kleinen Unternehmen zugute kommt. Laut offizieller Definition sind Unternehmen zuwendungsberechtigt, wenn sie weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und ihr Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro liegt beziehungsweise die Bilanzsumme 43 Millionen Euro nicht überschreitet (Hier finden Sie eine KMU-Definition).

Was gehört in den Antrag?

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Zunächst muss das Unternehmen beziehungsweise ein vom Konsortium benannter Verbundkoordinator spätestens zum 15. Oktober 2009 eine Projektskizze mit einem Umfang von maximal zehn Seiten vorlegen. Diese Skizze muss ein fachliches Grobkonzept und eine ungefähre Finanzplanung beinhalten.

Fällt die fachliche Beurteilung positiv aus, folgt im nächsten Schritt der formelle Antrag mit detaillierter Kalkulation. Für die kommende Antragsrunde stehen ab Frühjahr 2010 die Gelder bereit. Dann kann das Vorhaben starten.

Finanzierungsmodelle für den Mittelstand

Ergänzend zur Wirtschaftsförderung gibt es verschiedene Finanzierungsmodelle für den Mittelstand. Hierzu sind auf COMPUTERWOCHE Online bereits folgende Beiträge erschienen:

"Günstige Online-Kredite statt Hausbank"

"Mikrokredite fördern das Gewerbe"

"Factoring macht offene Forderungen zu Bargeld"

"Heuschrecken beteiligen sich mit Fremdkapital"

"Mezzanine-Finanzierung spült Eigenkapital in die Kasse"

"Leasing boomt sich an die Kredit-Spitze"

Welche Kosten werden erstattet?

Die Zuschüsse fließen über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren. Die Höhe der Förderung ist unterschiedlich. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erstattet das Ministerium bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zahlt der Staat bis zu 100 Prozent der Ausgaben.

Als zuwendungsfähige Kosten gelten

Die Allgemeinkosten können kleine und mittlere Unternehmen mittels Einzelnachweis belegen. Alternativ dazu zahlt das Ministerium pauschal 120 Prozent der direkten Kosten. Die direkten Kosten sind alle oben aufgezählten Ausgaben mit Ausnahme der Kosten für Unteraufträge.

Bei Misserfolg Geld zurück?

Den geförderten Firmen droht kein finanzielles Desaster, wenn das angestrebte Projekt nicht das gewünschte Ergebnis bringt. Soweit die erhaltenen Finanzmittel ordentlich abgerechnet wurden und das Unternehmen nachweislich die Entwicklungsarbeiten betrieben hat, kann es das Geld behalten. Allerdings gilt auch: Wer den geplanten Zeitplan verfehlt, kann kaum auf eine staatlich finanzierte Verlängerung hoffen.

Fördergelder für den Mittelstand

Dieser Artikel über das Förderprogramm "KMU Innovativ" ist Teil der Serie "Ratgeber: Förderprogramme für den Mittelstand". Bereits erschienen ist ein einleitender Text über die Förderprogramme von EU, Bund und Ländern ("So kommen Mittelständler an Subventionen").

Im Rahmen der Serie stellen wir Ihnen folgende Programme vor:

- Zentral-Initiative Mittelstand (bereits erschienen);

- KfW-Förderkredite;

- Förderprogramme der Länder;

- Förderung der Europäischen Union (EU).

(Mit dem Newsletter "CW-Mittelstand", der jeden Mittwoch erscheint, verpassen Sie keinen Beitrag. Hier können Sie sich für den Newsletter registrieren.)