Von mangelnder Kommunikation über das Drücken der Honorare und hohen Margen bis hin zu Kettengeschäften und schlechter Zahlungsmoral: Geraten IT-Freiberufler an einen Projektvermittler, der nur seinen eigen Vorteil im Blick hat, gibt es viel zu klagen. Bislang wurden solche Probleme in geschlossenen Foren diskutiert.
Foto: 4freelance.de
Auf dem neuen Portal www.4freelance.de haben IT-Freiberufler die Möglichkeit, ihre Erfahrungen mit Vermittlungsagenturen anonym zu veröffentlichen. Sie können die Agenturen nach den Kriterien "Geschäftsgebaren", "Kommunikation" und "Kompetenz der Berater" auf einer Skala von 0 bis 10 Punkten bewerten und in einem Freitextfeld ihre Erfahrungen beschreiben. Die Nutzer der neuen Plattform sehen eine Liste der Vermittlungsagenturen, in der sie nicht nur die offizielle Selbstdarstellung eines Dienstleisters, sondern auch die anonymen Bewertungen der Freiberufler lesen können.
Negative Reaktion von Personalagenturen
Bislang finden sich erst einige hundert Bewertungen, die in erster Linie die größeren und bekannten Vermittlungsagenturen betreffen. Portal-Gründer Timo Bock, der zuvor bei Manpower selbst im IT-Freiberufler-Business tätig war, ist zufrieden mit der Resonanz der Freiberufler. Diese begrüßten das neue Portal, das mehr Transparenz in den Vermittlungsmarkt bringen will. Unter www.4freelance.de können Freiberufler nicht nur Vermittler bewerten, sondern sich auch selbst mit einem Profil präsentieren.
Und wie reagierten die Personalagenturen auf die Bewertungsplattform? Die meisten nahmen sie laut Bock positiv auf, gestalteten ihren Profileintrag und schickten ein Logo zu. Einige Vermittler kritisierten die Seite stark, was Bock aber erwartet hatte: "Überraschend ist nur, wie hartnäckig einige Projektvermittler gegen eine negative Bewertung mit ihren Anwälten vorgehen." Es gebe jedoch keinen gesetzlichen Anspruch auf die selektive Entfernung von Bewertungen. Gleiches gelte für die gelegentlich geforderte Herausgabe der Benutzerdaten. Dies sei schon aus Datenschutzgründen nicht erlaubt.
Ein Zugeständnis leistet 4freelance allerdings: Da auch ein Plattformbetreiber unter bestimmten Bedingungen für die Inhalte haftet, etwa bei nicht überprüfbaren Tatsachenbehauptungen, muss in Einzelfällen eine Bewertung in Abschnitten unkenntlich gemacht werden. Gelöschte Passagen werden ferner mit dem Verweis gekennzeichnet, dass dies mit juristischen Mitteln erwirkt wurde. Die Intention des Beitrags ist dennoch oft nachvollziehbar. Und: Die Punktebewertungen bleiben erhalten.