Recruiting 2.0

Jobsuche per Video

29.05.2015 von Hans Königes
Wer auf Jobsuche ist, kann sich auf der neuen Online-Plattform jobclipr präsentieren und zwar per Video. „Zeig, wer Du bist!“ – so lautet das Motto des neuen Portals, das sich selbstbewusst als „erste Jobbörse ganz im Sinne von Recruiting 2.0“ bezeichnet.

Gründer Tjalf Nienaber, kein Unbekannter in der Personalszene - er gründete zum Beispiel das Personaler-Netzwerk HRnetworx - will den "angestaubten Jobmarkt revolutionieren", wie er vollmundig verkündet. Vorbei die Zeiten der Bewerbung via Mailing, des Ausfüllens von Fragebögen oder der Formulierung von Motivationsschreiben. Jetzt geht es nach seiner Vorstellung so: Sich im Netz präsentieren und mit einem Klick vorstellen. Vorstellung sei dabei ganz wörtlich gemeint: Menschen, die auf Jobsuche sind, können sich auf www.jobclipr.com mit Bildern, Videos, Social Media Feeds sowie Texten und Dokumenten darstellen.

Andreas Prager, Tjalf Nienaber und Stephan Krull (v.l.n.r.) gründeten vor einigen Monaten die Jobbörse Jobclipr.
Foto: jobclipr

Unternehmen ihrerseits präsentieren sich als interessanter Arbeitgeber - ebenfalls mit Videos, um etwa einen Eindruck vom Berufsalltag zu vermitteln. So erhalten Bewerber und Firmen voneinander einen persönlichen Eindruck, können sich ein ´ Bild machen´, lernen sich interaktiv kennen und merken sehr bald, ob die Chemie stimmt - "und damit steigt die Chance für ein Vorstellungsgespräch erheblich", ist Nienaber überzeugt.

Denn so der Personalprofi weiter: "Das Video-Format entspricht ganz den Vorlieben und dem Kommunikationsverhalten der Generation Y und Z." Für junge Menschen sei es selbstverständlich, sich mit Bildern und Videos im Netz zu präsentieren. So plant Nienaber mit seinen Gründungspartnern Andreas Prager und Stephan Krull für die nahe Zukunft auch die Möglichkeit des Live-Video-Recruitings: Bewerbungsgespräche sollen auf der Plattform unkompliziert online geführt werden können - per Live-Video-Konferenz. Nienaber will in der DACH-Region ordentlich durchstarten und dann bald auch den englischsprachigen Markt in Angriff nehmen.

Zukünftig sollen auch Bewerbungsgespräche über jobclipr stattfinden.
Foto: Andrey Popov - shutterstock.com

Sein ehrgeiziges Ziel: "Wir prognostizieren bis Ende 2015 ein Aufkommen von 45.000 Personen- und 3500 Unternehmensprofilen." Nienaber ist überzeugt, dass jobclipr erst der Anfang einer neuen Recruiting-Ära sein wird. Bisherige Player wie etwa Stellenbörsen oder auch Karriereseiten von Zeitungen werden es schwer haben, Ihren Dampfer zu drehen. Entweder sie kaufen zu oder sie werden - wie man es bei einigen Verlagen beobachten könne - langsam untergehen. Vor allem Internet-Agenturen würden diesen Markt für sich erkennen und weiter aufbohren. "Vor allem das Thema Bewegbilder wird uns, neben dem Matching, noch stärker in den kommenden Jahren beschäftigen", so Nienaber.

Unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch ... -
Unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch ...
... muss man nicht wahrheitsgemäß beantworten.
Frage nach Vorstrafen
Die Frage ist unzulässig, außer die Vorstrafe ist von direkter Bedeutung für die Tätigkeit.
Frage nach dem Glauben
Auch hier darf man lügen. Ausnahme: Man bewirbt sich bei einem kirchlichen Arbeitgeber.
Frage nach Aids-Erkrankung
Fragen nach einer Aids-Infektion müssen dann beantwortet werden, wenn die Tätigkeit andere Menschen gefährden kann. Die Frage nach einer Aids-Erkrankung muss wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Frage nach Parteizugehörigkeit
Auch hier muss nur geantwortet werden, wenn der Arbeitgeber ein Tendenzbetrieb ist, etwa eine Partei.
Frage nach Familienplanung
Auch die Frage nach der persönlichen Familienplanung ist unzulässig.
Frage nach Gewerkschaftszugehörigkeit
Hier gilt das gleiche wie bei der Konfession und der Parteizugehörigkeit. Wer sich nicht bei einem Tendenzbetrieb bewirbt, darf lügen.
Frage nach Lohnpfändungen und Vermögensverhältnissen
Diese Fragen sind unzulässig. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Bewerber sich auf eine Position mit umfangreichem Geldverkehr bewirbt.
Souverän antworten
Auf unzulässige Fragen lieber nicht "Das dürfen Sie nicht!" sagen. Besser gelassen und souverän reagieren, bei der Wahrheit muss man nicht bleiben.
Frage nach Schwangerschaft
So ist zum Beispiel die Frage nach einer Schwangerschaft unzulässig. Eine Ausnahme wäre es nur dann, wenn die Tätigkeit das Ungeborene schädigen könnte.

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