MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat in letzter Instanz die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers bestätigt, der während der Arbeitszeit zum einen pornografische Dateien auf seinen Büro-PC herunter geladen und außerdem eine Web-Seite erotischen Inhalts vom gleichen Rechner aus gepflegt hatte. Der Beklagte hatte zuvor betriebliche Richtlinien unterzeichnet, die die private Nutzung des Netzzugangs ausdrücklich untersagten. (tc)
Kündigung wegen privaten Surfens am Arbeitsplatz rechtskräftig
06.05.2002