Betrug mit Ramschaktien

Kurse von Pennystocks sind leicht manipulierbar

19.09.2011
Mit einschlägigen Tipps im Internet, in Börsenbriefen oder mit gezielten Anrufen: Auf vielfältige Weise wird versucht, Anleger für Pennystocks zu gewinnen. Fällt der Käufer auf Betrüger herein, hat er oft das Nachsehen.

Das Thema Gold elektrisiert die Menschen. Und das nicht erst seit der Finanzkrise. Neben den klassischen Barren sind auch Aktien von Unternehmen gefragt, die den Rohstoff abbauen oder suchen. Ein angeblich heißer Tipp ist in einschlägigen Publikationen lange das Papier von De Beira Goldfields gewesen. Wegen des Verdachts der Abzocke mit der Aktie ist mittlerweile die Staatsanwaltschaft Stuttgart aktiv.

Drei Verdächtige sollen den Kurs der Aktie 2006 manipuliert und damit 47 Millionen Euro verdient haben, wie eine Sprecherin sagt. Sie bestätigt Medienberichte der vergangenen Wochen, wonach wegen des Verdachts der Marktmanipulation und des gewerbsmäßigen Betrugs ermittelt wird. Ein Aktienhändler sei in Österreich festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert worden. Ein Ende der Ermittlungen sei noch nicht absehbar.

Auch für Pennystocks kann gelten: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
Foto: Fotolia, Herbie

Die Manipulation von Kursen billigster Ramschaktien ist nicht besonders schwierig. Oft werden sie von windigen Händlern aufgekauft, die sie dann anderen Anlegern beispielsweise in Börsenbriefen empfehlen, um den Kurs der sogenannten Pennystocks damit nach oben zu treiben. Die Händler verkaufen die Papiere dann wieder mit Gewinn. "Pennystocks können mit einem geringen finanziellen Aufwand beeinflusst werden", erläutert Dominika Kula von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Die Bafin erhalte Hinweise auf mögliche manipulierte Kurse oftmals von Banken oder Händlern.

Augen auf im Freiverkehr

Die Ermittlungen sind nicht einfach. Es müssten in solchen Fällen riesige Mengen von Daten ausgewertet werden. Die Delikte gelten als schwer beweisbar. Im vergangenen Jahr seien über 100 Menschen bei den Staatsanwaltschaften angezeigt worden. Oftmals gehe es bei den Manipulationen um Papiere, die im Freiverkehr gehandelt werden, erklärt Staatsanwalt Hans Richter. "Dieses Segment unterliegt praktisch keiner Überwachung."

Gezielt falsche Informationen über ein Unternehmen in Umlauf zu bringen ist strafbar. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz ist es auch untersagt, Geschäfte zu tätigen oder Kauf- oder Verkaufsaufträge zu erteilen, die falsche oder irreführende Signale für das Angebot, die Nachfrage oder den Börsen- oder Marktpreis von Finanzinstrumenten geben. Bei Marktmanipulation können bis zu fünf Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe verhängt werden.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte in der Vergangenheit nur vereinzelt mit Anlegern zu tun, die Pennystocks gekauft haben. Ein größeres Problem seien die Beschwerden über ungewollte Informationen, in denen für vermeintliche Super-Aktien geworben werde, erklärt Verbraucherschützer Niels Nauhauser.

Erst vor wenigen Tagen hat die Staatsanwaltschaft München I im Skandal um großangelegte Aktienkursmanipulationen Anklage gegen vier Angeschuldigte erhoben. Unter ihnen sind ehemalige Funktionäre der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) sowie der Herausgeber eines Börsenbriefs. Mit gezielt verbreiteten Nachrichten und damit verursachten Kursveränderungen sollen sie Gewinne in Millionenhöhe gemacht haben.