Landesmedienanstalten bremsen Filetierung der T-Systems

23.03.2007
Die Landesmedienanstalten haben vor einem Verkauf der Telekom-Tochter T-Systems Media&Broadcast an Finanzinvestoren gewarnt.

Die Landesmedienanstalten haben in ihrer Gesamtkonferenz Bedenken gegenüber einer möglichen Übernahme des Media&Broadcast-Bereichs durch Finanzinvestoren gewarnt. Die T-Systems-Tochter betreibt technische Dienstleistungen für Radio- und Fernsehsender. Telekom-Chef René Obermann hatte Ende Februar angekündigt, den Bereich zusammen mit der zum Mutterkonzern Telekom gehörenden Betreibergesellschaft für Sendeanlagen, Deutsche Funkturm, zu veräußert.

Die Medienhüter warnen davor, den Betrieb ausschließlich an Renditebestrebungen zu orientierte. T-Systems Media&Broadcast verfüge über ein Quasi-Monopol bei den Sendestandorten, das mit öffentlichen Mitteln und damit verbundenen Vorrechten entstanden sei. Diese Monopolsituation wirke fort, da weder die Frequenzen noch die Sendestandorte im nennenswerten Umfang vermehrbar seien. „Rundfunkfrequenzen sind ein öffentliches Gut; ihr Betrieb hat nach wie vor eine dienende Funktion für den Rundfunk in seiner besonderen Rolle für die private und öffentliche Meinungsbildung. Diese dienende Funktion muss nach Auffassung der Landesmedienanstalten auch bei einer Weiterveräußerung erhalten bleiben", schilderte Thomas Koch, Vorsitzende der Gremienvorsitzendenkonferenz der Landesmedienanstalten.

Die Medienhüter befürchten durch den Einstieg von Fondgesellschaften nicht durchschaubare Beteiligungsverhältnisse. Wer tatsächlich welches Unternehmen beherrsche, habe im Medienbereich aber eine zentralere Bedeutung als in anderen Branchen. Es stelle sich die Frage, ob die für die Frequenznutzung vergebenen telekommunikationsrechtlichen Lizenzen ohne weiteres mit verkauft werden könnten, so Koch.

Die terrestrische Infrastruktur von T-Systems Media&Broadcast ist für Hörfunkveranstalter der wichtigste Verbreitungsweg. Ihr Erwerb durch Finanzinvestoren, die möglicherweise bereits Inhaber von Kabelnetzen oder Anteilseigner von Rundfunkveranstaltern sind, würde zu einer weiteren Verflechtungen im Rundfunkbereich führen. (jha)