Der Staat macht Kurzarbeit für Arbeitgeber attraktiv. Wer ab dem siebten Monat keine Sozialbeiträge mehr zahlen muss und das Kurzarbeitergeld für seine Angestellten verlängert bekommt, so das Kalkül des Arbeitsministeriums, kann Fachkräfte nicht nur weiterbeschäftigen, sondern auch weiterbilden. Derzeit sind etwa 2,2 Millionen Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen. Sie verdienen weniger Geld, behalten aber ihren Job. Daneben fördert das Bundesarbeitsministerium die Qualifizierung von Kurzarbeitern und unterstützt die Unternehmen darin, die konjunkturelle Krise für berufliche Weiterbildung zu nutzen.
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"Durch die Kombination von Kurzarbeit und Qualifizierung wollen wir den Betrieben helfen, ihre erfahrenen Mitarbeiter auch in Krisenzeiten zu halten und Wettbewerbsvorteile für die Zukunft zu erlangen", sagt Bundesarbeitsminister Olaf Scholz. Dazu zähle auch die Vorbeugung gegen künftigen Fachkräftemangel. Die geförderten Kurse reichen von Computer- bis hin zu Fachenglischseminaren.
Unterstützung aus Nürnberg
Seit Anfang Februar dieses Jahres stellt die Bundesagentur für Arbeit zusätzliche Mittel zur Verfügung. Damit will sie bis Ende 2010 zum einen gering qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Berufsabschluss fördern. Zum andern unterstützt die Nürnberger Behörde Beschäftigte, die bereits mehr als vier Jahre eine Tätigkeit ausüben, für die sie keinen Berufsabschluss haben. Diesen können sie in der Weiterbildung erwerben oder sich dafür teilqualifizieren lassen. Die Agentur für Arbeit erstattet dabei die kompletten Lehrgangskosten und bezuschusst Fahrt- und Kinderbetreuungskosten.
Berufsbezogenes Wissen erweitern
Aber auch qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in ihrem gelernten Beruf arbeiten, erhalten Fortbildungen, in denen sie berufsbezogenes Wissen aufbauen. Sie haben zudem die Möglichkeit, Qualifikationen wie beispielsweise Fremdsprachenkenntnisse zu erwerben, die sie auch in anderen Berufsfeldern auf dem Arbeitsmarkt einsetzen können. Die Agentur für Arbeit erstattet aus den zusätzlich aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung gestellten Mitteln 25 bis 80 Prozent der Lehrgangskosten - abhängig von der Art der Qualifizierung, der Betriebsgröße und der Personengruppe.
"Im Zuge des Konjunkturpakets II haben wir Programme zur Qualifikation ausgeweitet, um auch möglichst vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die nicht von Kurzarbeit betroffen sind, Qualifizierungschancen zu eröffnen", erläutert Arbeitsminister Scholz. So hat die Bundesregierung das Programm "Wegebau" (Weiterbildung geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen für alle Beschäftigten geöffnet, deren Aus- oder Weiterbildung länger als vier Jahre zurückliegt. Wegebau soll durch den Erwerb arbeitsmarktnaher Kenntnisse Entlassungen vorbeugen. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt dabei die vollen Kosten der Weiterbildung und beteiligt sich bei gering qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch an den Lohnkosten.
Lena Daldrup, Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, ist zuversichtlich, dass Unternehmen die Kurzarbeitsregelungen in Anspruch nehmen: "Das Kurzarbeitergeld wurde verlängert und vereinfacht. Unternehmen, die die Zeit der Kurzarbeit zur Qualifizierung ihrer Mitarbeiter nutzen, werden die Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe erstattet. Insgesamt nehmen wir eine verstärkte Verbreitung von Kurzarbeit wahr." Die Zahlen würden zeigen, dass das Instrument gut angenommen werde und Arbeitgeber auch in der Krise an ihren Mitarbeitern festhalten wollten.
Geförderte Weiterbildungen im Überblick
Die Regierung will insgesamt 2,1 Milliarden Euro für die Weiterbildung der Beschäftigten zur Verfügung stellen. Aber auch andere Förderprojekte versprechen finanzielle Unabhängigkeit für Fortbildungszeiten. Hier einige der wichtigsten Programme:
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Der AfA-Ausbildungsbonus: Arbeitgeber, die bis Ende 2010 förderungsbedürftige Jugendliche einstellen, die seit längerem vergeblich einen Ausbildungsplatz suchen, erhalten von der Agentur für Arbeit einen einmaligen Bonus von 4000, 5000 oder 6000 Euro. Info: www.bmas.de/coremedia/generator/28544/ausbildungsbonus.html
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ESF-Förderprogramm "Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen": Mit Mitteln des Landes Niedersachsen und des Europäischen Sozialfonds (ESF) soll die Weiterbildung in niedersächsischen mittelständischen Unternehmen und dadurch der Strukturwandel in diesen Firmen unterstützt werden. Die Förderung ist ein Zuschuss zu den Kosten der Weiterbildung, die sich aus den reinen Qualifi-zierungskosten und den Lohnfortzahlungen der Teilnehmer zusammensetzen. Die Förderhöchstgrenze beträgt 2000 Euro pro Kalenderjahr und Betrieb. Info: www.mw.niedersachsen.de/master/C42602462_N40943068_L20_D0_I712.html
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KfW-Programm "Kapital für Arbeit": Das Programm "Kapital für Arbeit" soll Unternehmen helfen, ihr Arbeits- und Ausbildungsplatzangebot zu steigern: Ab sofort können Arbeitgeber auch für jeden zusätzlich eingestellten Auszubildenden eine Kreditsumme von bis zu 100.000 Euro über die jeweilige Hausbank bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Info: www.kfw-mittelstandsbank.de
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BMBF-Begabtenförderung "Berufliche Bildung": Besonders begabte Absolventen einer beruflichen Ausbildung können auch mit einem Stipendium gefördert werden. Die Mittel stammen aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Mit den Fördergeldern bilden sich die Stipendiaten gezielt weiter, um in ihrem Beruf voranzukommen. Die Höhe der Förderung soll innerhalb eines Kalenderjahres 1700 Euro nicht übersteigen. Der Förderzeitraum beträgt drei Kalenderjahre. Info: www.bmbf.de/de/762.php
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Steuern sparen: Weiterbildung ist absetzbar, denn Ausgaben für Kurse, Unterrichtsmaterial und Fahrtkosten gehören zu den Werbungskosten. Die Pauschale dafür beträgt 920 Euro. Info: www.berufszentrum.de/artikel_0304.html
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Bildungsprämien-Programm der Bundesregierung: Interessenten müssen sich unter der Nummer 0800/2623 000 einen Beratungstermin beschaffen. In dem Gespräch wird geklärt, welche Fortbildung in welcher Höhe gefördert werden kann. Einen Prämiengutschein kann jeder Beschäftigte erhalten, dessen zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 17.900 Euro (oder 35.800 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mit dem Gutschein übernimmt der Bund 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 154 Euro. Info: www.bildungspraemie.info