Stichtag 24. März: FAQ zum Elektroschrottgesetz

22.03.2006
Ab kommendem Freitag dürfen elektronische Altgeräte nicht mehr im Hausmüll landen. Für die Entsorgung sind Kommunen und Hersteller verantwortlich.

Was besagt das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz "ElektroG"?

Es regelt die Entsorgung elektronischer Geräte, darunter auch Computer und Produkte der Unterhaltungselektronik, durch die Industrie. Verbraucher können ihre Altgeräte ab Freitag, den 24.März 2006, kostenlos abholen lassen oder bei kommunalen Sammelstellen (z.B. Wertstoffhöfen) abgeben. Dort werden sie von den Herstellern zurückgenommen und nach dem Stand der Technik entsorgt. Die Rücknahme erfolgt kostenlos und wird von der Industrie organisiert und finanziert. Die Gemeinden müssen die privaten Haushalte darüber informieren, welche Möglichkeiten und Bedingungen für die Rückgabe existieren.

Warum ist das Gesetz nötig?

Laut Bundesumweltministerium fallen in Deutschland jedes Jahr 1,8 Millionen Tonnen an Altgeräten an. Die Menge des Elektronikschrotts nimmt demnach dreimal so schnell zu wie sonstiger Siedlungsmüll. Der Unrat würde einen Güterzug füllen, der von Flensburg bis nach München reicht. Die Ziele sind deshalb:

Dürfen Schwermetalle überhaupt noch verbaut werden?

Nicht mehr lange: Ab 1. Juli 2006 dürfen besonders schädliche Schwermetalle und bestimmte Bromverbindungen gar nicht oder nur in äußerst geringen Mengen zur Produktion von Elektronikgeräten verwendet werden. Viele Hersteller arbeiten schon jetzt nicht mehr mit solchen Materialien.

Welche Auflagen gibt es sonst noch für Hersteller?

Importeure und Hersteller werden gesetzlich dazu angehalten, schon bei der Produktion von Hardware deren Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit und Recycling-Fähigkeit zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem bei den Kommunen Sammelbehälter für unterschiedliche Kategorien von Altgeräten aus Privathaushalten aufstellen, und diese austauschen. Ferner sind sie verpflichtet, Altgeräte zu behandeln und entsorgen.

Wer kontrolliert das Rücknahmesystem?

Eine Schlüsselrolle spielt die Stiftung "Elektro-Altgeräte Register". Das Umweltbundesamt hat dieser gemeinsamen Stelle der Industrie die Aufgabe übertragen, die Registrierungen der Hersteller und ihrer in Umlauf gebrachten Produkte zu verwalten. Außerdem muss jeder Produzent in Form einer insolvenzsicheren Garantie nachweisen, dass die Entsorgung auch künftig finanziert ist. Die Stiftung koordiniert zudem die Abholung bei den kommunalen Sammelstellen.

Entstehen für Verbraucher zusätzliche Kosten?

Nein, da die Altgeräte kostenlos abgegeben werden können. Allerdings haben die Kommunen immer die Möglichkeit, ihre möglicherweise entstehenden Zusatzkosten in die Abfallgebühren einzubeziehen. Diese dürften aber eigentlich nicht steigen, da der Elektromüll künftig nicht mehr von ihnen, sondern von den Herstellern zu entsorgen ist. Die Hersteller müssen auch die Behälter für die Versorgung der insgesamt fünf verschiedenen Behältertypen für unterschiedliche Kategorien des Elektronikmülls bereitstellen.

Wie erfolgt die Entsorgung von gewerblich genutzten Altgeräten?

Dafür sind ab dem 24. März 2006 grundsätzlich die Hersteller verantwortlich. Sie müssen eine "zumutbare Möglichkeit zur Rücknahme schaffen" und den Elektromüll abnehmen. Geräte, die schon vorher gekauft wurden, sind vom Besitzer zu entsorgen. Allerdings gibt es hier nicht näher bezeichnete "abweichende Vereinbarungen". Kleinbetriebe können ihre Altgeräte bei den Kommunen abgeben, sofern das Müllaufkommen in etwa mit dem von privaten Haushalten vergleichbar ist.

Werden Computer aufgrund des gestiegenen Entsorgungsaufwands teurer?

Das ist noch unklar. Zwar wächst der Aufwand für Mülltrennung, Transport und Logistik, doch lässt sich andererseits an Rohstoffen sparen, da künftig mehr als die Hälfte der verbauten Materialien wiederverwendet werden.

Ist das Gesetz auf deutschem Mist gewachsen?

Es handelt sich um die Umsetzung der beiden EU-Richtlinien WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment) und RoHS (Restriction of Hazardous Substances). Erstere soll dazu beitragen, das Entstehen immer höherer Berge an Elektroschrott zu reduzieren und Recycling zu fördern. Ziel der zweiten Richtlinie ist es, die Verwendung gesundheitsschädlicher Substanzen zu unterbinden. Eine dritte Richtlinie mit dem Namen EuP dürfte ab nächstes Jahr relevant werden. Darin geht es um die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte. (hv)