Nicht nur finanzielle Hinweise

Tipps für die zweite Corona-Weihnachtsfeier

07.12.2021 von Lucia Ramminger
Wie gelingt es auch in Corona-Zeiten zum Jahresende Wertschätzung zu zeigen? Welche Möglichkeiten bieten sich, um Mitarbeiter mit einem Dankeschön in den Weihnachtsurlaub zu schicken? Arbeitgeber sollten einen Ansatz wählen, der zu ihnen passt.
Zum zweiten Mal in Folge können die betrieblichen Weihnachtsfeiern in den meisten Unternehmen nicht real, sondern nur virtuell stattfinden. Arbeitgeber sind gut beraten, dies zum Anlass zu nehmen, sich bei ihren Beschäftigten erkenntlich zu zeigen.
Foto: insta_photos - shutterstock.com

Budgetplanungen fürs kommende Jahr, Projektabschlüsse, Jahresendgespräche und, und und… Der Dezember ist in Unternehmen oft alles andere als eine ruhige Zeit. Trotz aller Hektik ist die Vorweihnachtszeit der ideale Zeitpunkt für einen Dank ans Team. Die Weihnachtsfeier ist für viele Mitarbeiter das jährliche Highlight unter den Betriebsfeiern. Doch zum zweiten Mal in Folge verzichten viele Unternehmen darauf.

Schließlich haben die Gesundheit und der Schutz aller Mitarbeiter höchste Priorität. Damit die Enttäuschung in der Belegschaft nicht zu groß ist, bietet sich ein virtuelles Event an. Wichtige Voraussetzung: eine funktionierende technische Infrastruktur, so dass auch jeder teilnehmen kann. Auch bei einer digitalen Weihnachtsfeier sollten gutes Essen und Trinken nicht zu kurz kommen.

Steuern sparen per Weihnachtsfeier

Arbeitgeber können ihrem Team vorab ein entsprechendes "Verpflegungspaket" zukommen lassen. Egal, ob ein Vier-Gänge-Menü oder ein Mix aus (alkoholfreiem) Punsch und Weihnachtsplätzchen, die Geste zählt. Zur Feierstimmung kann auch ein vorgegebener Dresscode beitragen - von der Abendgarderobe bis zum Christmas-Sweater.

Und damit keine Langeweile aufkommt, sorgen digitale Spiele wie Online-Escape-Games oder Quizz-Duelle für Abwechslung. Ein Tipp: Auch im Rahmen einer Weihnachtsfeier können Arbeitgeber Steuern sparen. So liegt der Freibetrag bei 110 Euro pro Mitarbeiter und das zweimal jährlich (Paragraf 19, Absatz 1a EStG). Aktuell ist jedoch nicht klar definiert, wie eine virtuelle Feier steuerlich bewertet wird. Hier empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Steuerberater.

Tipps für die Weihnachtsrede

Seinen Mitarbeitern für ihre Leistung und das Engagement danken - die (virtuelle) Weihnachtsfeier bietet dafür den idealen Rahmen. Damit die Worte ihre volle Wirkung erzielen, helfen diese Tipps:

Sonderbonus in Corona-Zeiten

Ein Rückblick auf das Jahr 2021 macht klar: Erneut waren wir aufgrund der Corona-Pandemie privaten und beruflichen Herausforderungen ausgesetzt. Höchste Zeit also den Mitarbeitern für ihr Engagement in der Krise zu danken. Dies ist beispielsweise mit dem Corona-Sonderbonus in Form einer Geld- oder Sachleistung (z.B. einer Gutscheinkarte) noch bis zum 31. März 2022 möglich.

Laut eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 9. April 2020 können Unternehmen Mitarbeitern steuer- und sozialabgabenfrei mit bis zu 1.500 Euro unterstützen - sowohl als Gesamtbetrag als auch in beliebig vielen Teilbeiträgen. Entscheidend dabei ist, dass der 1.500 Euro-Freibetrag nicht überschritten wird.

Wie auch immer Unternehmen dieses Jahr gemeinsam mit dem Team den Jahresabschluss begehen: Es kommt auf die Geste an, die Wertschätzung für die geleistete Arbeit ausdrückt. Ob ein Bonus, eine unterhaltsame Weihnachtsfeier, eine emotionale Rede oder eine Kombination: Ein ehrlich gemeintes Dankeschön ist das schönste (Weihnachts-)Geschenk. (hk)