Urlaub

Urlaub

29.11.2000
Erholung muss sein! Der Gesetzgeber hat mit dem Bundesurlaubsgesetz einen Rahmen geschaffen, der mit 24 Werktagen einen Mindestanspruch an Urlaub gewährt.

In der Regel werden aber 25 bis 30 Arbeitstage als Jahresurlaub vertraglich festgelegt. Achten Sie bei der Bezeichnung darauf, ob Werktag oder Arbeitstag angegeben wird: eine Kalenderwoche umfasst fünf Arbeitstage aber sechs Werktage (hier wird der Samstag mitgezählt). Der Zeitraum des Urlaubs muss mit dem Vorgesetzten abgesprochen werden und kann aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

Bei einem Vorstellungsgespräch sollten Sie besondere Wünsche (Sonderurlaub als Betreuer oder eine geplante vierwöchige Reise nach Nepal) ansprechen, damit der Arbeitgeber entsprechend reagieren kann und Sie die Garantie haben, den Urlaub auch antreten zu können.

Fragen Sie auch nach eventuellen Urlaubssperren oder ob eine Bevorzugung der Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern gegeben ist. Allerdings sollten Sie vermeiden, den Eindruck zu erwecken, dass der Urlaub das Einzige ist, was Sie interessiert.