Urteil: Napster bleibt geschlossen

12.07.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die MP3-Tauschbörse Napster muss nach einer Auflage der US-Bundesrichterin Marylin Patel weiterhin geschlossen bleiben. Napster dürfe erst wieder den Betrieb aufnehmen, wenn das Unternehmen 100-prozentig in der Lage sei, die Verteilung von urheberrechtlich geschützten Liedern über seine Server zu unterbinden. Anfang des Monats hatte die Tauschbörse den Dienst selbst vom Netz genommen, um die Datenbanken an eine neue Kopierschutztechnologie anzupassen (Computerwoche online berichtete). Napster-CEO Hank Barry zeigte sich enttäuscht über den Richterspruch. "Trotzdem arbeiten wir daran, den Datenaustausch so bald wie möglich wieder zu gewährleisten, um dann mit dem neuen Service voraussichtlich Ende des Sommers an den Start gehen zu können", so Barry.

Die Bertelsmann E-Commerce-Group (BECG) hat das Management ihrer Musikservice-Gesellschaft BeMusic, die auch das Joint Venture mit Napster beinhaltet, vorgestellt. Neben der MP3-Tauschbörse sind die Firmen CDNow, BMG Direct sowie Myplay.com in die neue Gesellschaft integriert. Chairman und Chief Executive Officer von BeMusic ist Andreas Schmidt. Er übernimmt diese Aufgabe zusätzlich zu seiner Funktion als President und CEO der Bertelsmann E-Commerce-Group.