Versicherungsschutz

Wann Freiberufler eine IT-Haftpflicht brauchen

27.10.2009 von Susann Leder
Ein Haftpflicht-Siegel soll IT-Selbständigen helfen, umfassenden Versicherungsschutz zu erhalten. Es will verhindern, dass Firmen das Risiko auf den Selbständigen verlagern.

Auftraggeber fordern von IT-Freelancern den Nachweis einer branchenspezifischen Betriebshaftplichtversicherung, um sich von vorneherein unter anderem gegen Leistungsverzögerungen abzusichern. Spezial-Versicherer Hiscox vermeldet, dass die Zahl der ihm gemeldeten Schadenfälle in der IT-Branche im Vergleich der Jahre 2007 und 2008 um 63 Prozent gestiegen ist. Gründe sieht der Versicherer zum einen in der direkten Auswirkung der Finanzkrise, zum anderen im hohen Zeitdruck bei IT-Projekten.

Haftung mit Privatvermögen kann teuer werden

IT-Freiberufler sind in ihrer täglichen Arbeit einem besonderen Risiko ausgesetzt: Sie haften in der Regel unbegrenzt und mit ihrem gesamten Privatvermögen für von ihnen verschuldete Schäden. "Wer eine branchenspezifische Betriebshaftpflichtversicherung hat, positioniert sich im Markt als professioneller Dienstleister", weiß Versicherungsexperte Ralph Günther. "Wir hatten erst kürzlich den Fall, dass ein Auftraggeber den Projektzuschlag vom Versicherungsumfang des Freiberuflers abhängig gemacht hat." Der Geschäftsführer der Exali GmbH rät daher Freelancern, die eine IT-Haftpflicht haben, zum offensiven Marketing in eigener Sache. Und weil Trommeln zum Geschäft gehört, bietet sein Versicherungsportal einen neuen, kostenlosen Service für die Versicherten: das IT-Haftpflicht-Siegel.

Wer sich etwa als Microsoft-Systemspezialist oder SAP-Berater zertifizieren lässt, verkündet dies in der Regel auf seiner Website. Nach dem gleichen Prinzip funktioniert dieses Haftpflicht-Siegel. Es lässt sich als Logo via HTML-Code auf der Website einbinden; der Klick auf das Logo führt automatisch zum öffentlichen Nachweis der IT Betriebshaftpflicht. "So erfahren Auftraggeber, die sich bei der Online-Recherche über in Frage kommende Dienstleister informieren, schon vorab, dass der Freiberufler abgesichert ist." Dazu gehört unter anderem auch der Nachweis hoher Deckungssummen für Vermögensschäden, die in der IT-Branche typischerweise auftreten. Gerade bei kleinen Unternehmen ist die Absicherung von Risiken aus beruflichen Tätigkeiten durch eine IT-Haftpflichtversicherung keinesfalls selbstverständlich.

AGB versus IT-Haftpflicht

Haftungsbegrenzungen durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind kein Ersatz für eine IT-Haftpflichtversicherung. "Die Rechtsprechung legt viele AGB-Klauseln sehr eng aus, insbesondere wenn sie Haftungsbegrenzungen für die sogenannten Kardinalpflichten (wie zugesagte Funktion einer Software) beinhalten. Mit der Folge, dass die AGB sich nach der Entscheidung durch die Gerichte als unwirksam herausstellen und die gesetzliche Regelung der vollen Haftung gilt" so Erich Hartmann, Rechtsanwalt der Hiscox AG.

Checkliste: Wichtige Versicherungskriterien

  1. Reine Vermögensschäden versichern. Eine IT-Haftpflichtversicherung sollte auf jeden Fall reine Vermögensschäden aus der beruflichen beziehungsweise gewerblichen Tätigkeit beinhalten und somit über die Absicherung von Personen- und Sachschäden im Rahmen einer herkömmlichen Betriebshaftpflicht hinausgehen. Dafür sollte eine Versicherungs-/Deckungssumme von mindestens 500.000 Euro zur Verfügung stehen.

  2. Alle typischen IT-Haftungsrisiken absichern: Die Versicherungsbedingungen sollten dem "All-Risik-Prinzip" folgen. Das heißt, die versicherten Risiken eines IT-Freiberuflers oder Dienstleisters werden in den Versicherungsbedingungen nicht abschließend aufgelistet. Vielmehr sind alle typischen IT-Haftungsrisiken versichert.

  3. Auf "offene Deckung" achten: IT-Freelancer arbeiten meist projektabhängig. Dabei werden je nach Auftrag ganz unterschiedliche Leistungen und Tätigkeiten gefordert. Der Versicherungsschutz sollte deshalb alle Tätigkeiten des IT-Experten umfassen. Sprich: im Vertrag sollte keine einschränkende Aufzählung der versicherten Tätigkeiten vorgenommen werden.

  4. Versicherungsschutz für Leistungsverzögerungen berücksichtigen: Achten Sie darauf, dass auch Schadenersatz durch Verzögerung der Leistung, wie bei einer Softwareimplementierung oder Softwareentwicklung, versichert sind.

  5. Betriebsunterbrechung und Gewinnausfall mitversichern. Versicherungsschutz sollte auch für Schäden durch schlecht oder nicht vollständig ausgeführte Aufträge und daraus resultierende "Erfüllungsschäden" bestehen. Hierzu zählen eine Betriebsunterbrechung sowie ein Umsatz- und Gewinnausfall des Kunden.

  6. Versicherungsschutz vor Abnahme der Leistung einfordern: Risiken bestehen für den Freiberufler schon vor der Abnahme oder finalen Freigabe des Auftrages. Daher ist es wichtig, dass auch Schäden während einer Implementierungsphase bereits versichert sind.

  7. Internationaler Versicherungsschutz bedenken. Heute sind IT-Experten im europäischen wie auch außereuropäischen Ausland gefragt und eingesetzt. Achten Sie daher darauf, dass der Versicherungsschutz möglichst für weltweite Projekteinsätze gilt.
    Quelle: www.exali.de