MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Werbung für Handy-Klingeltöne kann sittenwidrig sein. Wenn die Anzeige die wahren Kosten für das Herunterladen verschleiere, liege ein Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz vor, urteilte das Oberlandesgericht in Hamburg. Die in einer Anzeige im "Bravo Girl" genannten Preise waren Minutenpreise, die Gesamtkosten waren für die Interessenten, nicht zu erkennen. Bereits vor einem Jahr hatte das Landesgericht Lübeck einem anderen Klingeltonanbieter das Werben in Jugendzeitschriften untersagt. (ho)
Werbung für Klingeltöne verboten
04.06.2003