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Belgisches Gericht verweigert L&H Gläubigerschutz

08.12.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ein belgisches Gericht hat den Antrag des bankrotten Spracherkennungsspezialisten Lernout & Hauspie (L&H) auf Gläubigerschutz am heutigen Freitag offenbar vorerst abgelehnt. Das berichtet das "Wall Street Journal". Die Richter lehnten die Eingabe aufgrund des "mageren" Inhalts und der Bilanzen ab, die noch nicht komplett von Wirtschaftsprüfern zertifiziert waren. Damit bleiben dem belgischen Softwarekonzern nur noch zwei Möglichkeiten. Erklärt L&H seine Zahlungsunfähigkeit, würde dies zur Liquidation der Firma führen. Legt L&H allerdings komplett geprüfte Geschäftsberichte und einen soliden Restrukturierungsplan vor, könnten die bisherigen Investoren erneut Finanzhilfe leisten - vorausgesetzt das belgische Gericht gewährt den Gläubigerschutz. Die Möglichkeit für eine erneute Beantragung ist gegeben.

Der auf Spracherkennung und -synthese spezialisierte Anbieter war durch gefälschte Bilanzen in den vergangenen zweieinhalb Geschäftsjahren in eine schwere Krise geraten. Die Firmengründer Jo Lernout und Pol Hauspie sowie weitere hochkarätige Führungskräfte haben inzwischen ihren Hut genommen. Unlängst musste L&H zugeben, dass rund 100 Millionen Dollar aus seiner koreanischen Geschäftskasse verschwunden waren. Zudem fordern die Gläubiger Kredite in dreistelliger Millionenhöhe zurück. Das Unternehmen beantragte daraufhin Gläubigerschutz in den USA und Belgien (Computerwoche online berichtete).