Damit will E-bug auf die nach seiner Beobachtung mit jedem Sommeranfang wiederkehrende Insolvenzwelle im IT- Handel reagieren. Nach Gesprächen mit Vorlieferanten und Herstellern stellt der Online-Händler demnach sicher, dass Waren bei einem Händlerausfall über E-bug im Servicefall korrekt und zügig an den Hersteller weitergeleitet werden. Verbraucher, die Computer- und Elektronikartikel bei einem Wettbewerber gekauft haben, können diese für Gewährleistungsabwicklung nach vorheriger Absprache an E-bug senden. Zur Bearbeitung werden neben dem Artikel der Kaufbeleg, die Seriennummer und gegebenenfalls der Name des Händlers, bei dem die Ware erworben wurde, benötigt.