Das Bundeskabinett hat in Berlin den vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die "EU-Richtlinie zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen" in nationales Recht umgesetzt werden soll. Das Gesetz, so die Hoffnung der Regierung, soll die Kosten senken und den Breitbandausbau beschleunigen. Zudem setzt Berlin damit eine EU-Kostensenkungsrichtlinie um, deren Maßnahmen ab 1.Juli 2016 anzuwenden sind.
Künftig sollen etwa beim Neubau von Straßen, Fuß- und Radwegen etwa Leerrohre für Glasfasernetze gleich mitverlegt werden. Des Weiteren sollen die Netzbetreiber ein Nutzungsrecht vorhandener passiver Infrastruktur erhalten.
VATM warnt vor Vectoring-Monopol der Telekom
Beim VATM begrüßt man das beschlossene Gesetz. Gleichzeitig Zugleich forderte der Verband aber eine besser abgestimmte Gesamtstrategie. Zudem dürften die Bemühungen der Carrier nicht durch die Vectoring-Monopolpläne der Telekom torpediert werden, da dies den Ausbau von Hochleistungsnetzen verhindere.
BUGLAS vermisst Glasfaseranreize
Deutlich skeptischer beurteilt der Bundesverband Glasfaseranschluss da Gesetz. So warnt der Verband eindringlich vor überzogenen Erwartungen hinsichtlich der angestrebten Einsparpotenziale insbesondere beim Tiefbau. Ferner vermisst man ein klares Bekenntnis zum einzig zukunftssicheren und nachhaltigen Glasfaserausbau bis in die Gebäude und dementsprechend stärkere Investitionsanreize für FttB/H. "Bei der Definition von digitalen Hochgeschwindigkeitsnetzen lässt der Gesetzentwurf die Gelegenheit einer tatsächlich zukunftsorientierten Definition von Hochgeschwindigkeit vermissen", kritisiert BUGLAS-Geschäftsführer Wolfgang Herr, "während der Übergang in die Gigabitgesellschaft längst in vollem Gange ist, hat sich das Bundeskabinett wieder auf eine technologisch bereits heute erreichbare und schon bald nicht mehr ausreichende Bandbreite von 50 Mbit/s im Download verständigt.