Das entschied der Bundesgerichtshof in einem am Dienstag verkündeten Urteil (Az. VI ZR 217/08). Die Richter wiesen allerdings die Klage eines Mannes ab, der wegen des Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr verurteilt worden war: Der Name des Mannes durfte in einem Artikel auf einer österreichischen Website veröffentlicht werden.
Das Recht des Webseiten-Betreibers auf freie Meinungsäußerung habe im konkreten Fall Vorrang vor dem Persönlichkeitsschutz. Damit bestätigte der BGH frühere Entscheidungen. (dpa/tc)