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Napster darf Luft holen

30.04.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die MP3-Tauschbörse Napster hat vor Gericht einen Teilerfolg erzielt. Die US-Bundesrichterin Marylin Patel entschied, dass es Aufgabe der Musikindustrie ist, Napster bei der Identifizierung urheberrechtlich geschützter Musikstücke zu helfen. Im März dieses Jahres hatte die Richterin den Online-Dienst angewiesen, die Verteilung kopiergeschützter Songs über seine Server zu unterbinden. Dies erwies sich jedoch schwieriger als erwartet, da die Benutzer der Tauschbörse die Namen der gesuchten Titel leicht variieren und somit das neu integrierte Filtersystem überlisten können.

Der US-Plattenindustrieverband RIAA hatte Napster vergangenen Monat eine Liste mit Liedern zugesandt, die unter den Mitgliedern der Online-Musikbörse illegal getauscht werden. Die Betreiber erklärten gegenüber der Musikindustrie, dass für eine Blockade der Songs nicht nur der Titel sondern zumindest ein Dateiname zur Identifizierung nötig ist. Patel gab Napster nun indirekt Recht, indem sie den Plattenkonzernen vorwarf, es sich leicht zu machen.

Trotz der Schwierigkeiten scheinen die Filter Wirkung zu zeigen. Einer Studie des Marktforschungsunternehmens Jupiter Media Metrix zufolge ist die Zahl der Napster-Kunden im März 2001 im Vergleich zum Vormonat um 20 Prozent auf 12 Millionen gesunken.