Ab dem 1. September gelten neue Regeln für Infodienste in der Telekommunikation. Für Auskunftsdienste, Info-SMS und andere Mehrwertdienste hat der Gesetzgeber die obligatorischen Preisangaben neu definiert. Bei telefonischen Auskunftsdiensten werden die Kosten künftig in der Werbung und zu Gesprächsbeginn genannt.
Für SMS-Dienste ab 2 Euro je Nachricht gelten strengere amtliche Auflagen: Hier müssen Kunden eine Vorab-Nachricht mit nochmaliger Preisangabe bekommen und diese bestätigen. "In manchen Fällen wird die Nutzung innovativer Services umständlicher", kommentiert BITKOM-Präsident Prof. August-Wilhelm Scheer. "Unter dem Strich hat die Bundesregierung aber eine praktikable Lösung gefunden." Die Call-by-Call-Verbindungen bleiben, wie von BITKOM gefordert, von weiteren Auflagen verschont.
Für Premium-Dienste mit 0900-Nummern gilt ein Höchstpreis von drei Euro je Minute, nach einer Stunde wird die Verbindung getrennt. Bei einem zeitunabhängigen Tarif darf der Service maximal 30 Euro kosten. 0900-Nummern werden etwa für Börsen-Services, Rechtsberatung und zur Abrechnung im Internet genutzt.
Infodienste wie die Telefonauskunft müssen ab 2 Euro je Minute ihre Kosten vor Gesprächsbeginn nochmals ansagen. Das trifft auf Nummern zu, die mit 118 oder 012 beginnen, sowie auf manche Mobilfunk-Sprachdienste. Auch bei zeitunabhängigen Tarifen ab 2 Euro werden die Kosten am Anfang der Verbindung genannt. Für 0180-Hotlines gilt die Ansagepflicht nicht, sie kosten höchstens 20 Cent je Minute aus dem Telekom-Festnetz. Ihre Kosten müssen jedoch in Werbematerialien genannt werden.