EU-Kommission kritisiert Meta-Werbemodell

"Zahlen oder Zustimmen" verstößt gegen DMA

02.07.2024
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Manfred Bremmer beschäftigt sich mit (fast) allem, was in die Bereiche Mobile Computing und Communications hineinfällt. Bevorzugt nimmt er dabei mobile Lösungen, Betriebssysteme, Apps und Endgeräte unter die Lupe und überprüft sie auf ihre Business-Tauglichkeit. Bremmer interessiert sich für Gadgets aller Art und testet diese auch.
Nach Apple knöpft sich die EU-Kommission nun auch Facebook- und Instagram-Mutter Meta wegen Verstoß gegen den Digital Markets Act (DMA) vor.
Nach Inkrafttreten des Digital Markets Act (DMA) zieht die EU-Kommission bei Gatekeepern wie Alphabet/Google, Apple und Meta die Kandaren an.
Nach Inkrafttreten des Digital Markets Act (DMA) zieht die EU-Kommission bei Gatekeepern wie Alphabet/Google, Apple und Meta die Kandaren an.
Foto: Tada Images - shutterstock.com

Eine Untersuchung der Europäischen Kommission hat ergeben, dass Metas "Bezahl-oder-Zustimmungs"-Angebot an Facebook- und Instagram-Nutzer in Europa nicht mit dem Digital Markets Act (DMA) vereinbar ist. Nach vorläufiger Einschätzung zwinge die Entscheidung die Nutzer, der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zuzustimmen und biete ihnen keine weniger personalisierte, aber gleichwertige Version der sozialen Netzwerke von Meta, gab die EU-Kommission bekannt.

Die Wettbewerbshüter berufen sich in ihrem vorläufigen Urteil auf Artikel 5, Absatz 2 des DMA. Demnach müssen sogenannte Gatekeeper, also Betreiber zentraler Plattformdienste wie Google, Meta, Microsoft oder Apple, die Zustimmung der Nutzer einholen, wenn sie deren personenbezogene Daten zwischen bestimmten Kernplattformdiensten und anderen Diensten kombinieren. Verweigert ein Nutzer seine Zustimmung, sollte er Zugang zu einer weniger personalisierten, aber gleichwertigen Alternative haben. Gatekeeper dürfen die Nutzung des Dienstes oder bestimmter Funktionen nicht von der Zustimmung der Nutzer abhängig machen.

Geld oder Daten

Als Reaktion auf die regulatorischen Änderungen hatte Meta die Nutzer von Facebook und Instagram in der EU im November 2023 vor die Wahl gestellt, eine werbefreie Version der beiden sozialen Netzwerke gegen Zahlung einer monatlichen Gebühr zu beziehen oder weiterhin kostenlos auf eine Version dieser sozialen Netzwerke mit personalisierten Werbeanzeigen zuzugreifen.

Aus Sicht der Kommission ist dieses "Pay-or-Consent"-Werbemodell von Meta jedoch nicht mit der DSGVO vereinbar, da es nicht die in Artikel 5 Absatz 2 festgelegten Anforderungen erfüllt. So könnten sich Nutzer nicht für einen Dienst entscheiden, der weniger personenbezogene Daten verwendet, aber ansonsten dem auf "personalisierten Anzeigen" basierenden Dienst entspricht. Außerdem seien die Nutzer nicht in der Lage, ihr Recht auf freie Zustimmung zur Kombination ihrer personenbezogenen Daten auszuüben.

Um die Einhaltung des DMA zu gewährleisten, sollte Meta Nutzern, die ihre Zustimmung verweigern, dennoch Zugang zu einem gleichwertigen Dienst gewähren, der weniger personenbezogenen Daten verwendet, in diesem Fall für die Personalisierung von Werbung, fordert die EU.

Drohende Milliardenstrafe

Nach der Übermittlung der vorläufigen Ergebnisse hat Meta nun die Möglichkeit, die Unterlagen zu prüfen und schriftlich auf die vorläufigen Ergebnisse der Kommission zu reagieren. Im schlimmsten Fall drohen Meta Geldbußen in Höhe von bis zu 10 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes, basierend auf den Einnahmen im Geschäftsjahr 2023 wären das bis zu 13,4 Milliarden Dollar. Bei wiederholten Verstößen werden sogar bis zu 20 Prozent des Umsatzes fällig. Darüber hinaus kann die Kommission im Falle einer systematischen Nichteinhaltung zusätzliche Maßnahmen ergreifen, etwa einen Gatekeeper verpflichten, ein Unternehmen, oder Teile davon, zu verkaufen.

Seit dem Inkrafttreten des Digital Market Act im März 2024 hat die EU-Kommission bereits fünf Untersuchungen gegen Alphabet/Google, Apple und Meta eingeleitet. Zu einer Anklage kam es dabei bereits das zweite Mal: In der vergangenen Woche stellten die Wettbewerbshüter fest, dass die "Steering Rules" von Apples App Store gegen das Gesetz über digitale Märkte (DMA) verstoßen, "da sie App-Entwickler daran hindern, Verbraucher frei auf alternative Kanäle für Angebote und Inhalte zu lenken". Darüber hinaus leitete die Kommission ein neues Verfahren gegen Apple ein, weil sie die neuen vertraglichen Anforderungen an Drittanbieter und App-Stores, einschließlich der neuen "Core Technology Fee" von Apple, nicht für ausreichend hält.