"Was versteht man unter Technik?"

Diese Grafik von Siemens-Patentanwalt Kai Brandt fand bei der IHK-Veranstaltung in München breite Zustimmung. Im roten Bereich (Nichttechnische Software) soll es keine Patente geben. Ausschließlich im gelb-grünen Feld soll Software als Bestandteil einer technischen Erfindung dem Patentschutz unterliegen können. Büroautomatisierung, Buchhaltungsprogramme, Kundenbindungslösungen, Content-Management - all das, was zwar heute mit "Softwaretechnologie" etikettiert wird, jedoch keine Technik in engerem Sinne ist, soll nicht patentfähig sein. Die von Patentämtern bereits erteilten Trivialpatente ("Fortschrittsbalken", "One-Click-Shopping") fallen nach dieser Systematik in den roten Bereich und sind damit unhaltbar.

Diese Grafik von Siemens-Patentanwalt Kai Brandt fand bei der IHK-Veranstaltung in München breite Zustimmung. Im roten Bereich (Nichttechnische Software) soll es keine Patente geben. Ausschließlich im gelb-grünen Feld soll Software als Bestandteil einer technischen Erfindung dem Patentschutz unterliegen können. Büroautomatisierung, Buchhaltungsprogramme, Kundenbindungslösungen, Content-Management - all das, was zwar heute mit "Softwaretechnologie" etikettiert wird, jedoch keine Technik in engerem Sinne ist, soll nicht patentfähig sein. Die von Patentämtern bereits erteilten Trivialpatente ("Fortschrittsbalken", "One-Click-Shopping") fallen nach dieser Systematik in den roten Bereich und sind damit unhaltbar.

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