Die Idee ist auf den ersten Blick sehr reizvoll: Ein Website-Betreiber, der den Like-Button in seinen Internet-Auftritt oder eine bestimmte Seite einbindet, erhält einen echten Mehrwert: quasi kostenlose Werbung innerhalb der riesigen Facebook-Gemeinde. Denn wenn ein Nutzer diesen Knopf anklickt und gleichzeitig in Facebook eingeloggt ist, macht er damit in seinem Profil deutlich, dass er das jeweilige Produkt und den Anbieter sympathisch findet.
Die dazu notwendigen Daten werden an Facebook übermittelt. Anhand dieser Informationen kann der Netzwerk-Betreiber sodann Nutzerprofile erstellen und personalisierte Werbung einblenden.
Aber es gibt in diesem Zusammenhang einige rechtliche Unklarheiten. Nicht ersichtlich ist beispielsweise, ob Besucherdaten erst an Facebook übermittelt werden, wenn der Button angeklickt wird oder ob dies allein durch die Einbindung des Plugins, also bei einem bloßen Besuch der Website ohne Klick auf den Button der Fall ist.
- Was ist ein "Like"-Button?
Soziale Netzwerke wie Facebook und Co. haben einen ungeahnten Hype ausgelöst. Ein Beispiel hierfür ist der "Like-Button" von Facebook. Doch Vorsicht, es lauern rechtliche Stolperfallen.
Facebook bietet den Betreibern externer Website eine einfache Möglichkeit, ihren Internet-Auftritt mit dem sozialen Netzwerk zu verküpfen.
Ein Besucher der jeweiligen Site, der auf diesen Button klickt und gleichzeitig in Facebook eingeloggt ist, bekundet damit seine Sympathie für die Site oder einem bestimmten Produkt.
Diese Sympathiebekundung ist in seinem Profil und für alle seine Facebook-"Freunde" ersichtlich.
Die dazu notwendigen Daten werden mit dem Klick an Facebook übermittelt.
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