Urheberrecht

Bilder auf der Website sind eine tickende Zeitbombe

23.07.2008
Von Dr. Manfred  Fitzner und Nina Heussen

Szenario 3: Agentur nicht mehr am Markt

Nehmen wir nun an, das Unternehmen hat die fehlenden Lizenzen nicht selbst entdeckt, sondern es ist eine Lizenznachforderung des Rechteinhabers eingegangen. Wenn die Website von einer Agentur erstellt wurde, wird der Betreiber versuchen, diese in Regress zu nehmen - vorausgesetzt, es handelt sich um einen berechtigten Fall von Urheberrechts-Verletzung. Aber möglicherweise existiert die damals betraute Agentur nicht mehr. Versuche, aus einer Konkursmasse oder nach Liquidation noch Geld zu erhalten, seien hier ausgeklammert.

Empfehlung:

  • Verlangen Sie vom Forderer erst einmal einen Nachweis für das Urheberrecht.

  • Lassen Sie den Anspruch von einem Rechtsanwalt prüfen. Wie die Erfahrungen zeigen, sind viele Forderungen angeblicher Rechteinhaber haltlos.

  • Falls die Ansprüche berechtigt sind: Verhandeln Sie mit dem Lizenzgeber einen Vergleich.