"Er hätte auf jeden Fall die Betroffenen informieren müssen und die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde, also meine Dienststelle", sagte Schaar der "Frankfurter Rundschau" ("FR"/Online-Ausgabe). "Der Gesetzgeber sollte Unternehmen dazu verpflichten, im Fall von Datendiebstählen sofort die betroffenen Kunden zu informieren, damit sie sich schützen können, und auch die zuständige Aufsichtsbehörde in Kenntnis zu setzen."
Auch die Bundesnetzagentur wurde nach eigenen Angaben nicht von der Telekom informiert. Ihr Präsident Matthias Kurth werde Obermann "offiziell auffordern, die Vorgänge uns gegenüber aufzuklären", sagte Sprecher Rudolf Boll der "FR" (Mittwoch). (dpa/tc)