"Chefs dürfen Unterwäsche vorschreiben!" lautet eine Überschrift zu einem Zeitungsartikel, der zu diesem Thema verfasst worden ist. In der Tat ist es in vielen Branchen üblich, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern mit Kundenkontakt bestimmte Vorgaben zu ihrem äußeren Erscheinungsbild machen. Oftmals geht es nur darum, dass eine einheitliche Firmenkleidung als Erkennungszeichen vorgegeben wird oder dass ein der Branche angemessenes gepflegtes Äußeres gewährleistet werden soll.
Zunehmend aber versuchen Arbeitgeber gegenüber ihren Mitarbeitern auch weitere Details vorzuschreiben, wie z. B. die Farbe und die Länge von Fingernägeln, die Farbe der Unterwäsche oder die Farbe der Haare etc. Da solche Vorgaben das Persönlichkeitsrecht der einzelnen Mitarbeiter tangieren, sind solche Regelungsbereiche nicht selten Gegenstand von arbeitsgerichtlichen Verfahren zwischen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite.
Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber Regelungen zu einer Kleider- oder Trageordnung in seinem Unternehmen über das ihm zustehende Direktions- bzw. Weisungsrecht gem. § 106 Gewerbeordnung (GewO) einführen. Dabei hat er billiges Ermessen auszuüben, was bedeutet, dass der Arbeitgeber die Grundrechte seiner Mitarbeiter und hier vor allem die bestehenden Persönlichkeitsrechte beachten muss.
Er muss also darauf achten, dass die jeweiligen Bestimmungen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen. Diese müssen im Hinblick auf den mit einer solchen Vorgabe verfolgten Zweck geeignet, erforderlich und angemessen sein. Besteht in einem Unternehmen ein Betriebsrat, so hat dieser bei der Einführung einer Kleider- oder Trageordnung über den § 87 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ein Mitbestimmungsrecht. Eine ohne die Zustimmung des Betriebsrats erlassene Kleider- oder Trageordnung ist rechtsunwirksam.
- Knitterfreier Stoff
Wählen Sie einen Stoff für Kostüm oder Anzug aus, der nicht schnell knittert. Prüfen Sie beim Kauf, ob sich der Stoff schnell wieder glättet. - Mantellänge
Mäntel sollten länger als der Rocksaum sein. Ist das nicht möglich, tragen Sie einen Mantel/Jacke, die deutlich (über zehn Zentimeter) kürzer ist als der Rock. - Schmuck
Kombinieren Sie nie Modeschmuck mit echtem Schmuck! Weniger ist mehr: Eine schlichte, dezente Goldkette ist perfekt für den Business-Look. - Accessoires
Denken Sie an Ihre Außenwirkung! Faustregel: Verzichten Sie auf verspielte und kindliche Accessoires im Business. Ein Seidentuch schützt nicht nur vor Klimaanlagen, sondern auch vor Blicken in den Ausschnitt. Aber bitte keine dicken Wollschals zum Büro-Outfit tragen, auch wenn Schals derzeit Trend sind. - Ihr Kleidungsstil muss zum Unternehmen passen
Überprüfen Sie Ihren Kleiderstil dahingehend, ob er mit der Kernaussage des Unternehmens, für das Sie arbeiten, übereinstimmt. - Gesamteindruck
Erfüllen Sie in Ihrer Kleiderwahl mehr als nur "die Pflicht"! Sorgsamkeit bei Frisur, Make-up und Accessoires zahlen sich aus. - Blusenkragen
Der Blusenkragen wird normalerweise unter dem Blazer getragen. Um einen zu harten Kontrast im Winter zwischen Anzug und (blassem) Gesicht zu vermeiden, kann der Kragen aber auch über dem Blazer getragen werden. - Ton in Ton
Arbeiten Sie bei der Wahl Ihrer Garderobe mit Ton-in-Ton-Kombinationen. Das heißt - zumindest im Business: ohne große Kontraste. So fallen kräftige Körperpartien weniger auf. - Dunkle Farbtöne
Je dunkler Sie die Farbe Ihres Outfits wählen, desto seriöser wirken Sie. - Ihren Typ unterstreichen
Die Farbe, die Ihren Typ unterstreicht, sollte möglichst in der Nähe Ihres Gesichts sein (z. B. Bluse oder Tuch).
Vorgaben für weibliche Mitarbeiter
Streitig sind natürlich oftmals die Details, also die genaue Reichweite dieses Weisungsrechts. Das LAG Köln musste nun einmal mehr am 18.08.2010 hierüber entscheiden. Dem Beschluss lag folgender Sachverhalt zu Grunde: ein Sicherheitsunternehmen, welches unter anderem im Auftrag der Bundespolizei die Kontrollen der Flugpassagiere am Köln-Bonner Flughafen durchführte, vereinbarte mit dem Gesamtbetriebsrat gegenüber den Mitarbeiterinnen folgende Anordnungen:
-
"Das Tragen von BHs, Bustiers bzw. eines Unterhemdes ist vorgeschrieben.
-
Diese Unterwäsche ist in Weiß oder in Hautfarbe ohne Muster / Beschriftungen / Embleme etc. zu tragen beziehungsweise andersfarbige Unterwäsche darf in keiner Form durchscheinen.
-
Feinstrumpfhosen sowie Socken dürfen keinerlei Muster, Nähte oder Laufmaschen aufweisen. Grundsätzlich sind Socken oder Feinstrumpfhosen zu tragen.
-
Fingernägel dürfen in maximaler Länge von 0,5 cm über der Fingerkuppe getragen werden.
-
Fingernägel dürfen nur einfarbig lackiert sein."