Dienstwagen

Der Freiberufler, sein Auto und sein Fahrtenbuch

25.07.2007
Von Benno Grunewald

Zwang zum Fahrtenbuch?

Die neue Regelung wird von vielen Stimmen als indirekten Zwang zur Führung eines Fahrtenbuchs interpretiert. Vielleicht hat der Gesetzgeber dies, trotz der oben aufgezeigten gegenteiliger Aussage in der Begründung zum Gesetzentwurf, tatsächlich im Auge. Zu Ende gedacht kann diese Bestimmung in der Praxis aber zu absurden Ergebnissen führen.

Sicher ist, dass ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nicht der Glaubhaftmachung sondern dem Beweis der dienstlich unternommenen Fahrten dient. Liegt ein derartiges Fahrtenbuch vor, ist die 1-Prozent-Regelung eigentlich nicht mehr anwendbar.

Wird das Fahrtenbuch aber nicht lückenlos geführt, besteht das Risiko, dass das Finanzamt es insgesamt nicht anerkennt und an dessen Stelle, sicherlich nicht zu Gunsten des Selbständigen, eine eigene Schätzung setzt.

In der Vergangenheit jedenfalls haben Finanzämter Fahrtenbücher, die auch nur geringe Fehler oder Unstimmigkeiten aufwiesen, stets komplett verworfen und stattdessen die Ein-Prozent-Regelung(!) angewendet.

Dies würde die neue Bestimmung aber vollends ad absurdum führen.