Es war dringend an der Zeit: Die bisherigen Datenschutzregeln stammen aus dem Jahr 1995. Zu weiten Teilen veraltet, wurden sie in den einzelnen Ländern der Gemeinschaft auch unterschiedlich umgesetzt. Wie geht es aber nun weiter? Was bleibt, was verändert sich? Welche Verbesserungen oder Herausforderungen bringt die neue EU-DSGVO mit sich?
Die Fakten: Die finale Entwurfsfassung der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung lag beinahe zwei Jahre auf Eis, bevor sie jetzt vom EU-Parlament angenommen wurde. Die 28 EU-Staaten sollen die Vorgaben ab 2018 umsetzen und für mehr Transparenz bei EU-Bürgern über den Umgang mit den erfassten und gespeicherten persönlichen Daten gerade im Internet sorgen. Die Datenmitnahme von einem Onlineservice zum anderen soll vereinfacht, Jugendlichen und Kindern unter 16 Jahren die Nutzung der Dienste erschwert werden. Wenn ein Unternehmen gegen die Vorschriften verstößt, werden Geldbußen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes fällig, eine frühere Entwurfsversion hatte hier noch nur zwei Prozent vorgesehen.
Klar ist: Jedes Unternehmen, das persönliche Daten vearbeitet - seien es die von Mitarbeitern, Kunden oder Partnern - ist von der Datenschutzreform betroffen. Deutsche Unternehmen haben den Vorteil, dass hierzulande bereits strengere Regeln gelten als anderswo. Sich mit den Neuerungen befassen müssen sie sich aber dennoch. Um Ihnen ein wenig die Arbeit zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Artikel zum Thema "EU-Datenschutzreform 2016/2018" in einem kompakten "IDG-Insider"-Dossier zusammengestellt.