De-Mail

Dokumente rechtssicher versenden und archivieren

18.01.2012
Von 
Thomas Pelkmann ist freier Journalist in München.

Was ist eigentlich rechtssichere Kommunikation?

Kurz gesagt, bedeutet rechtssichere Kommunikation, dass die Identität von Absender und Empfänger geprüft wird und bekannt ist und dass ein Dokument in einer integren Form nachweislich zugestellt wird.

Im normalen Briefverkehr ist ein ausgedruckter und unterschriebener Brief ein Dokument im Rechtssinne: Es ist signiert und lässt sich nicht ohne weiteres verändern. Eine sichere Zustellung erreicht man über das Einschreibe-Verfahren, bei dem der Zusteller sich vom Empfänger den Erhalt eines Briefes schriftlich bestätigen lässt. Zudem kann der Absender über den Einlieferungsbeleg nachweisen, dass er das Dokument zu einem bestimmten Datum abgeschickt hat.

Der Nachteil dieses Verfahrens: Man kann zwar nachweisen, dass man einen ein Brief verschickt hat, der auch empfangen wurde. Aber einen Nachweis über den tatsächlichen Inhalt eines Schreibens gibt es darüber nicht.

Diese Rechtsunsicherheit führt bei deutschen Gerichten oft dazu, dass den Einschreibebelegen keine Beweiskraft zugebilligt wird. "Der vom Empfänger unterzeichnete Empfangsbeleg begründet die Vermutung, dass zu dem im Rückschein genannten Datum eine Sendung zugestellt wurde", heißt es dazu bei Wikipedia. Und weiter: "Ein voller Beweis des Zugangs eines Schriftstückes mit einem bestimmten Inhalt ist nur mit einer Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher möglich, § 132 BGB, die jeder in Auftrag geben kann."

Neben den hohen Prozess- und Verbrauchskosten ist normale Post also auch rechtlich unsicher. Zeit, sich den digitalen Darreichungsformen von Post zuzuwenden.