Ersetzt IP-Payment die Dialer?

17.01.2006
Von 
Jürgen Hill ist Chefreporter Future Technologies bei der COMPUTERWOCHE. Thematisch befasst sich der studierte Diplom-Journalist und Informatiker derzeit mit aktuellen IT-Trendthemen wie KI, Quantencomputing, Digital Twins, IoT, Digitalisierung etc. Zudem verfügt er über einen langjährigen Background im Bereich Communications mit all seinen Facetten (TK, Mobile, LAN, WAN). 

Erfahrungen in Österreich

Dort vermarktet die Montax Payment Service GmbH seit dem Frühjahr 2005 unter dem Markennamen "Bill it easy" ein entsprechendes Abrechnungsverfahren, das von rund 1,8 Millionen Österreichern genutzt wird. Auf Provider-Seite zählt Montax die Telekom Austria, UTA, One, Nextra/Eunet sowie Tiscali zu ihren Partnern.

Als Pluspunkte führen die Befürworter vor allem Argumente wie ein einfaches Mikro-Payment auch für kleine Beträge - etwa beim Abruf von elektronischen Zeitungsartikeln - ins Feld. Ferner könnten so auch DSL-Nutzer zur Kasse gebeten werden, denn bei diesen funktionierten die Dialer aufgrund fehlender Modems oder ISDN-Karten bislang nicht. Anders formuliert: Mit IP-Billing kann jeder User abgerechnet werden, egal ob er per Wimax, DSL, Modem, UMTS oder GPRS online geht. Ebenso spielt das verwendete Betriebssystem keine Rolle, da ja keine spezifischen Einwahlprogramme notwendig sind: Windows-, Mac- und Linux-Benutzer lassen sich ohne Unterschied abrechnen. Optimisten glauben gar, dass das System die heutigen telefongestützten Mehrwertdienste ablösen wird.

Weniger positiv sieht dagegen die Internet-Seite "dialerschutz. de" die IP-Billing-Entwicklung. Sie vertritt die Meinung, dass die einfache Abrechnung über die IP-Adresse etliche Gefahren birgt und zum Missbrauch geradezu einlädt. So könnten unseriöse Anbieter versuchen, den Anwender unbemerkt auf kostenpflichtige Seiten zu locken. Durch technische Manipulationen über Active X oder Javascript ließe sich dann direkt mit dem Aufruf der Web-Seite eine Abrechnung veranlassen. Ferner, so der Vorwurf von dialerschutz, gebe es noch keine rechtlichen Vorschriften die Themen wie Anbieterkennzeichnung oder Tarifobergrenzen regeln.

Zudem ist es fraglich, ob ein Nutzer wirklich anhand der IP-Adresse eindeutig identifiziert werden kann. Gerade bei Internet-Anschlüssen, die etwa in Wohngemeinschaften oder Familien gemeinsam genutzt werden, dürften Probleme vorprogrammiert sein, wenn hinterher niemand eine kostenpflichtige Sex-Seite besucht haben will. Oder was passiert, wenn sich Cracker über das heimische WLAN einen Zugang erschleichen und dann kostenpflichtige Angebote in Anspruch nehmen?