Sachgerechte Entscheidung
Nach Ansicht von Rechtsanwalt Zimmer-Goertz ist diese Entscheidung auch sachgerecht: "Ansonsten könnten Eltern einer Zahlungspflicht für ihre Telefonrechnung einfach mit dem Hinweis entgehen, dass ihr Kind das Telefon genutzt hat." Nachdem im Anschluss an die frühere Rechtsansicht des AG Berlin-Mitte zahlreiche Kunden rechtliche Schritte gegen Klingelton-Anbieter eingeleitet haben, rechnet Rechtsanwalt Zimmer-Goertz nunmehr damit, dass ein Großteil dieser Klagen nunmehr mangels Erfolgsaussichten zurückgenommen wird: "Nachdem insbesondere das AG Düsseldorf schon seit längerem von einer Zahlungspflicht der Eltern ausgeht, ist es zu begrüßen, dass das aktuelle Urteil des AG Berlin-Mitte nun zu einer weiteren Vereinheitlichung der diesbezüglichen Rechtsprechung und damit zu einer größeren Rechtssicherheit beiträgt."
In diesem Zusammenhang verweist Rechtsanwalt Zimmer-Goertz u. a. auch auf die entsprechend spezialisierten Anwälte und Anwältinnen in der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (www.mittelstands-anwaelte.de).
Lesen Sie zu diesem Thema auch den Beitrag "Wie kommen Sie aus einem Klingelton-Abo raus?".
Weitere Informationen und Kontakt:
Mathias Zimmer-Goertz, Rechtsanwalt und DASV-Mitglied, c/o Rayermann Zimmer Rechtsanwälte, Düsseldorf, Tel.: 0211 8681-402, E-Mail: zimmer-goertz@rayermann.de, Internet: www.rayermann.de