Die Arag-Experten geben Ihnen einen Überblick über das, was sich zum 1. Januar 2015 geändert hat.
Erstmals flächendeckender Mindestlohn
Ab dem 1. Januar gibt es in Deutschland zum ersten Mal eine vom Gesetzgeber festgelegte flächendeckende Lohnuntergrenze, von der laut Bundesarbeitsministerium rund 3,7 Millionen Menschen profitieren werden. Der sogenannte Mindestlohn, auf den Arbeitnehmer einen gesetzlich festgelegten Anspruch haben, beläuft sich zunächst auf 8,50 brutto pro Stunde. Wer bislang weniger verdient hat, kann dann vom Arbeitgeber verlangen, dass sein Lohn aufgestockt wird. Auch Praktikanten, die bereits über eine abgeschlossene Ausbildung oder Hochschulausbildung verfügen, müssen nach den neuen Regelungen mit dem Mindestlohn bezahlt werden.
Für einzelne Branchen, in denen die Stundenlöhne derzeit deutlich unter 8,50 Euro liegen, sieht das Gesetz aber Übergangsfristen vor, die den Einstieg in den Mindestlohn erleichtern sollen. Das betrifft unter anderem Zeitungszusteller und Erntehelfer. Ob der Mindestlohn angepasst werden muss, überprüft alle zwei Jahre eine Kommission aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern. Eine Änderung ist damit erstmals zum 1. Januar 2017 möglich.
Porto teurer
Die Deutsche Post erhöht das dritte Jahr in Folge mit Genehmigung der Bundesnetzagentur ihre Portopreise. Nach dem Jahreswechsel müssen Postkunden für einen Standardbrief innerhalb Deutschlands 62 Cent zahlen. Derzeit sind hierfür noch 60 Cent fällig. Die Preise für eine innerdeutsch versandte Postkarte (45 Cent) oder einen Großbrief (1,45 Euro) bleiben dagegen gleich. Und der weniger genutzte Kompaktbrief wird sogar günstiger - er kostet nur noch 85 statt 90 Cent. Wer aber eine Postkarte oder einen Standardbrief ins Ausland schicken möchte, muss sich ebenfalls auf ein höheres Porto als bislang einstellen. Grund für die erneuten Preisanpassungen sind laut Post die gestiegenen Personalkosten und die hohen Investitionen in Logistik und Infrastruktur.