Ein Patentrezept für den Weg zum optimalen Hotspot gibt es nicht, dafür ist die Motivation der Betreiber zu unterschiedlich. Während die einen mit einem Hotspot eine neue Einnahmequelle erschließen wollen, ist für andere der WLAN-Knoten nur eine Serviceleistung am Kunden. Andere Anwender wollen wiederum ihre Access Points nicht nur als öffentliche Zugangsknoten einsetzen, sondern gleichzeitig den eigenen Mitarbeitern einen Zugriff auf Unternehmensdaten eröffnen. Je nach Anspruch ergeben sich so verschiedene Lösungsvarianten hinsichtlich Verwaltung, Abrechnung, Überwachung und Authentifizierung.
Beim Aufbau eines Hotspots sind neben technischen Feinarbeiten auch rechtliche Besonderheiten zu beachten. (Foto: Deutsche Telekom)
Unabhängig vom verfolgten Ziel gelten aber für alle Betreiber zwei rechtliche Vorgaben. Wenn die Funksignale des eigenen Hotspots über die Grundstücksgrenzen hinaus in den öffentlichen Raum reichen, so ist der Betreiber verpflichtet, dies der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post anzuzeigen. Ferner sind die Hotspot-Betreiber nach der derzeitigen Rechtsauffassung als eine Art Service-Provider zu betrachten und damit im Sinne des Telekommunikationsgesetzes verantwortlich für die Daten, die über ihren WLAN-Knoten ausgetauscht werden.
Im Zweifelsfall halten sich nämlich die Strafverfolgungsbehörden, wenn etwa extremistische oder pädophile Inhalte gefunden wurden, an den Access-Point-Betreiber, da sie dessen IP-Adresse zuerst erfassen. Vor diesem Hintergrund rät Eckhart Traber von der Lancom Systems GmbH, Würselen: "Der Betreiber sollte mit einem Authentifizierungsverfahren arbeiten, um nachweisen zu können, dass er nicht für die beanstandeten Inhalte verantwortlich ist."