EU-Untersuchung

X/Twitter verstößt in 3 Punkten gegen Digital Services Act

15.07.2024
Von 
Lynn Greiner, Autorin für die COMPUTERWOCHE-Schwesterpublikation CIO.
Die EU-Kommission hat erste Ergebnisse der im vergangenen Jahr gegen X/Twitter eingeleiteten Untersuchungen wegen Verstößen gegen den DSA veröffentlicht.
Zur Untersuchung gegen X/Twitter wegen Verstößen gegen den Digital Services Act hat die EU jetzt ein erstes Zwischenergebnis veröffentlicht.
Zur Untersuchung gegen X/Twitter wegen Verstößen gegen den Digital Services Act hat die EU jetzt ein erstes Zwischenergebnis veröffentlicht.
Foto: sdx15 - shutterstock.com

Die EU-Kommission untersucht derzeit die Geschäftspraktiken mehrerer Very Large Online Platforms (VLOP) in Bezug auf die Einhaltung des Digital Services Act (DSA). So leitete die Kommission auch formelle Verfahren gegen TikTok, Meta (in separaten Verfahren, die im April beziehungsweise Mai 2024 begannen) und AliExpress ein.

Verstöße in drei Punkten

Im Fall der im vergangenen Jahr gegen X/Twitter eingeleiteten Untersuchung hat die EU jetzt ein erstes Zwischenergebnis veröffentlicht. Nach Ansicht der EU verstößt das Unternehmen in drei Punkten gegen den DSA:

  • Verifizierte Accounts

Aus Sicht der EU sind die "verified accounts" in der verwendeten Form irreführend und geeignet, die Nutzer zu täuschen. von X/Twitter. Denn diese Accounts bedeuten nicht mehr, dass das Unternehmen Prominente, Politiker oder Personen des öffentlichen Lebens wirklich verifiziert hat.

Musk änderte nämlich das Verfahren - jetzt bekommt jeder Abo-Kunde einen entsprechenden Account. Für die EU beeinträchtigt dies die Fähigkeit der Nutzer, freie und fundierte Entscheidungen über die Authentizität der Konten und der Inhalte, mit denen sie interagieren, zu treffen. Ferner gebe es Hinweise darauf, dass böswillige Akteure die "verified accounts" missbrauchen, um Nutzer zu täuschen.

  • Intransparente Werbung

Mit dem Digital Services Act führte die EU strengere Regeln in Bezug auf die Transparenz von Online-Werbung ein. Dagegen verstoße das Unternehmen. Der Vorwurf lautet, dass "insbesondere das Design nicht die erforderliche Überwachung und Erforschung neu auftretender Risiken ermöglicht, die durch die Online-Werbung entstehen".

  • Kein Datenzugriff für Forscher

Der DSA sieht vor, dass Forscher Zugang zu den öffentlichen Daten der vom DSA betroffenen Unternehmen erhalten. Auch diese Bestimmung erfüllt X/Twitter laut EU nicht. Vielmehr untersagten die Nutzungsbedingungen Forschern einen unabhängigen Zugriff auf öffentliche Daten. Ferner, so argumentiert die Kommission, "scheint das Verfahren zur Gewährung des Zugriffs über die Programmierschnittstellen (APIs) Forscher davon abzuhalten, ihre Forschungsprojekte durchzuführen, oder lässt ihnen keine andere Wahl, als unverhältnismäßig hohe Gebühren zu zahlen".

Noch offene Untersuchungen

Verstöße gegen den Digital Services Act können teuer werdeb. Es drohen Strafen in Höhe von bis zu sechs Prozent des globalen Jahresumsatzes.
Verstöße gegen den Digital Services Act können teuer werdeb. Es drohen Strafen in Höhe von bis zu sechs Prozent des globalen Jahresumsatzes.
Foto: JRdes - shutterstock.com

Offen ist noch, zu welchem Ergebnis die EU bei den Untersuchungen zum Risikomanagement von X/Twitter kommt. In diesem Zusammenhang eruiert die Kommission die Verbreitung illegaler Inhalte sowie die Wirksamkeit der Maßnahmen des Unternehmens zur Bekämpfung von Informationsmanipulationen.

So geht es weiter

X/Twitter hat nun das Recht, die Unterlagen der Kommission zu prüfen und eine Verteidigung vorzubereiten. Sollten sich die die vorläufigen Ergebnisse bestätigen, droht dem Unternehmen mit einer Non-Compliance-Entscheidung wegen Verstößen gegen den DSA.

Hohe Strafen drohen

Und dies kann teuer und arbeitsaufwändig sein. Im Raum stehen etwa Geldstrafen in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Zudem kann eine Anordnung zur Behebung der in der Entscheidung aufgeführten Probleme angeordnet werden. Ferner ist eine verschärfte Überwachung möglich. Darüber hinaus kann die Kommission auch regelmäßige Strafzahlungen verhängen.

Whistleblower-Tool

Um die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem DSA zu unterstützen, hat die Kommission ein Whistleblower-Tool veröffentlicht, über das Personen anonym Informationen zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften durch Unternehmen, die im Rahmen der DSA als VLOPs eingestuft werden, übermitteln können.