1. Wer entscheidet über Kurzarbeit?
Kurzarbeit ist mitbestimmungspflichtig. Wenn kein Betriebsrat existiert, müssen die für die Kurzarbeit in Frage kommenden Mitarbeiter den Plänen der Firmenleitung zustimmen. Die Arbeitgeber benötigen für die Anordnung von Kurzarbeit über die wirtschaftliche Notwendigkeit hinaus auch eine Rechtsgrundlage (Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge).
2. Was sind die Voraussetzungen für Kurzarbeit?
Konjunkturelles Kurzarbeitergeld kann grundsätzlich bezogen werden, wenn im Betrieb eine Reduzierung der Arbeitszeit vereinbart wurde und damit ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall verbunden ist. Der Arbeitsausfall beruht auf gesetzlich anerkannten Ursachen wie auf wirtschaftlichen Gründen und ist unvermeidbar. Zudem soll der Betrieb alles getan haben, um ihn zu vermindern oder zu beheben. Der Arbeitsausfall ist vorübergehend. Innerhalb der Bezugsdauer kann grundsätzlich wieder mit dem Übergang zur Vollarbeit gerechnet werden.