Sehr häufig bekommen Mitarbeiter Arbeitszeugnisse, in denen sie weder sich noch ihre Arbeitsleistung wiedererkennen. Entweder sind die Tätigkeiten viel zu allgemein beschrieben, Wichtiges gar nicht bewertet oder sogar weggelassen. Einzelne Textpassagen wurden sinnentstellend formuliert, andere gar widersprüchlich. Oft sind die Zeugnisse ganz kurz, obwohl es um eine ganz lange Beschäftigung ging.
Das Karriere-Wiki hilft
Das Karriere-Wiki der COMPUTERWOCHE ist ein Projekt zum Aufbau einer Wissensdatenbank rund um das Thema Karriere. Jeder kann mit seinem Wissen anderen helfen. Gute Autorinnen und Autoren sind stets willkommen.
Das finden Sie schon im Wiki:
-
Alles über Arbeitszeugnisse
-
Bewerbung: Von A wie Anschreiben bis O wie Online-Bewerbung
Das erstaunt umso mehr, als dass die bislang verfassten Urteile der Arbeitsgerichte in ihren Grundbotschaften übereinstimmend und unmissverständlich formuliert sind:
Ein Arbeitszeugnis ...
-
muss klar und verständlich formuliert sein,
-
muss der Wahrheit entsprechen,
-
darf weder versteckte Botschaften noch widersprüchliche Formulierungen enthalten.
Auch die äußere Form muss korrekt sein und darf nicht im Widerspruch zum Inhalt stehen. Und: Die Tätigkeiten von Arbeitnehmern sind vollständig und genau zu beschreiben, sodass sich ein künftiger Arbeitgeber ein klares Bild machen kann.
Aufgrund dieses gesetzlichen Gebotes von "Zeugnisklarheit und Zeugniswahrheit" dürfen Zeugnisverfasser also nicht frei entscheiden, ob bestimmte Leistungen oder Eigenschaften im Arbeitszeugnis hervorgehoben werden oder nicht.
Wann Firmen das Zeugnis nachbessern müssen
In seinem Urteil vom 12. August 2008 musste sich das Bundesarbeitsgericht mit dieser Frage auseinandersetzen. Es ging um den Fall eines angestellten Redakteurs, der zehn Jahre lang bei einer Tageszeitung gearbeitet hat. In seinem Abschlusszeugnis fehlte der Hinweis auf seine Belastbarkeit in Stresssituationen. Dazu die Richter: Ist es für Arbeitnehmer einer Branche oder einer Berufsgruppe üblich, bestimmte Eigenschaften oder Leistungen hervorzuheben, dann muss diesem Brauch auch im Zeugnis Rechnung getragen werden. Leistung wie Sozialverhalten des Arbeitnehmers seien bei wohlwollender Beurteilung zutreffend wiederzugeben.
Der weitere notwendige Zeugnisinhalt bestimme sich nach dem Zeugnisbrauch. Dieser kann nach Branchen und Berufsgruppen unterschiedlich sein. Fehlen hiernach übliche Formulierungen ohne sachliche Rechtfertigung, dann haben Beschäftigte Anspruch auf Ergänzung. Wird ein bestimmter Inhalt, den ein künftiger Arbeitgeber in einem Zeugnis erwartet, weggelassen, dann sei das ein unzulässiges Geheimzeichen. In diesem Fall hätte also die Belastbarkeit zwingend in das Zeugnis des Redakteurs gehört.
- Sie müssen nicht umziehen!
Das versprach ein IT-Beratungshaus den neuen Mitarbeitern. Schließlich würden Hotel- und Reisekosten von den Projekten getragen. Schnell stellte sich heraus, dass das nicht für Projekte am Stammsitz des Unternehmens galt, so dass die angeworbenen Berater doch die Kisten packen mussten. - Leere Schreibtische ...
... können darauf hinweisen, dass Unternehmen bereits entlassen mussten. Doch bei Restrukturierungen schummeln Firmen oft: Einer Bewerberin fielen die leeren Schreibtische bei einem Rundgang durch die Büroräume auf. Sie wurde mit dem Kommentar "Die Kollegen sind in der ganzen Welt auf Projekten unterwegs" abgespeist. Am ersten Arbeitstag stellte sich heraus, dass die Mitarbeiter schon lange entlassen worden waren. - Wir legen großen Wert auf Weiterbildung
Das sagt sich schnell und kommt im Vorstellungsgespräch bei den umworbenen Kandidaten gut an. Wenn der Satz aber nur für bestimmte Mitarbeiter gilt und nicht für erfahrene Projekt-Manager, die nur als "Cash Cow" beim Kunden eingesetzt werden, ist der Schaden groß. - Ein Arbeitsvisum für die USA ...
... versprach ein Unternehmen einem IT-Marketingprofi und ließ ihn ohne Visum solange in die USA immer wieder ein- und ausreisen, bis er das Visum nicht mehr beantragen konnte. - Firmenwagen: Polo statt BMW
Was Firmen Bewerbern im Vorstellungsgespräch versprechen, sollten sie auch halten. Sonst ist der Frust groß. Etwa wenn einer IT-Vertriebsexpertin ein 3er BMW versprochen wird, sie aber dann am ersten Tag den Schlüssel für einen VW Polo in die Hand gedrückt bekommt.