Auch die nachträgliche Neubewertung um 2,5 Milliarden Euro bedeute nur einen Fehler von zwölf Prozent, was bei Immobilienbewertungen im Rahmen bleibe. Möglicherweise hätte das Unternehmen aber auf die besondere Bewertungsmethode in seinen Börsenprospekten hinweisen müssen. Es stelle sich aber die Frage, ob dieser Prospektfehler wesentlich gewesen sei.
Zur Eröffnungsbilanz der Telekom waren nach früheren Angaben rund 53 Prozent des auf 35 Milliarden DM Verkehrswert angesetzten Immobilienvermögens in Gruppen (Cluster) zusammengefasst worden. Die Buchwerte bildeten auch eine Grundlage für den dritten Börsengang im Jahr 2000, um den es in dem Frankfurter Prozess ausschließlich geht. Die Telekom hatte 2001 Wertberichtigungen von rund 2,5 Milliarden Euro bei ihrem Immobilienvermögen vorgenommen. Anlegeranwalt Klaus Rotter erklärte im Prozess, dass spätestens ab 1999 der Abschreibungsbedarf im Unternehmen bekannt gewesen sei, die Anleger davon aber nichts erfahren hätten.
In dem Prozess verlangen über 16.000 Anleger zusammen rund 80 Millionen Euro Schadensersatz für erlittene Kursverluste von der Telekom, die einen fehlerhaften Verkaufsprospekt vorgelegt habe. (tc)