Bereits seit geraumer Zeit versuchen sich Tech-Gigant Apple und sein schärfster Kontrahent Samsung mittels Patentklagen in unterschiedlichen Ländern gegenseitig kaltzustellen. Als vorläufigen Höhepunkt erwirkte Apple beim Landgericht Düsseldorf dabei Mitte September mit einer einstweiligen Verfügung ein Verkaufsverbot des Samsung Galaxy Tab 10.1. im deutschen Markt. Der erste ernstzunehmende iPad-Rivale ist damit gestoppt, auch wenn die Hauptverhandlung erst im März 2012 ansteht. Denn Apple hat genügend Zeit, um sein iPad 3 auf dem Markt zu positionieren.
- Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Während das iPad 2 (links) auf einen 4:3-Formfaktor beim 9,7-Zoll-Display setzt, nutzt das Galaxy Tab 10.1 (rechts) ein 16:10-Format für den 10,1-Zoll-Bildschirm. - Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Das Tablet verwendet ein 10,1-Zoll-Display mit einer Auflösung von 1280 mal 800 Bildpunkten. - Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Das Gehäuse ist Kunststoff gefertigt. Dabei weist das Tablet eine hohe Stabilität auf, auch Knarzgeräusche gibt es nicht. - Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Auf der oberen Gehäusekante sind der Ein-/Ausschalter, der Lautstärkeregler sowie der Kopfhöreranschluss und der SIM-Kartenslot untergebracht. - Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Links und rechts am Gehäuse sind die Lautsprecher platziert. - Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Neben dem Mikrofon gibt es untem am Galaxy Tab den proprietären Connector für das mitgelieferte USB-Kabel. - Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Bei einer Gehäusedicke von nur 8,6 mm ist das Galaxy Tab 10.1 (rechts) sogar minimal dünner als das bereits sehr schlanke iPad 2 (links) mit 8,8 mm. - Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Samsung stattet das Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1 aus. Im Bild sehen Sie den Startbildschirm des Tablets. - Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Die Navigation zwischen den Schirmen erfolgt einfach per Fingerwisch, der Wechsel wird durch einen 3D-Effekt grafisch untermalt. - Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Sehr praktisch ist die mögliche Personalisierung der Startbildschirme. Neben dem üblichen Platzieren von Apps oder Lesezeichen für Webseiten lassen sich auch Inhalte dort anzeigen. Hierzu zählen Social-Media-Dienste, Kalendereinträge... - Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
... oder E-Mail-Eingänge. Bestimmte Widgets lassen sich bei Android 3.1 auch in der Größe ändern. - Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Wird auf dem Startbildschirm auf das "+" Zeichen rechts oben getippt (oder der Finger lange auf den Homescreen gehalten), so erscheint der Bildschirm zum Konfigurieren der Desktops. Hier lassen sich Widgets auf die fünf Homescreens ziehen. - Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Der Browser bietet Tabs zum Wechseln zwischen mehreren Websites an. Wer will, kann einen Inkognito-Tab öffnen. Dann hinterlässt die besuchte Seite in diesem Tab keine Spuren auf dem Tablet. - Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Das Galaxy Tab 10.1 besitzt auf der Rückseite eine 3,2-Megapixel-Kamera. Im Screenshot sehen Sie die Foto-App. - Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Die Foto-App bietet unter anderem Funktionen für Weißabgleich, Blende und Fokus. - Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Beim Fingertipp auf das App-Symbol rechts oben im Homescreen sehen Sie alle installierten Apps. - Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Samsung stattet das Galaxy Tab mit der vorinstallierte Office-Suite Polaris 3.0 aus. - Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Das Paket erlaubt den Zugriff auf lokalen oder Cloud-Speicher. - Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Polaris beinhaltet eine Textverarbeitung, Tabellenkalkulation sowie eine Präsentations-Software. - Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Als gelungen lässt sich die virtuelle Tastatur beim Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1 bezeichnen. Das Schreiben funktioniert flüssig, Buchstaben werden nur sehr selten "verschluckt". Im Querformat geht die Tastatur über die komplette Bildschirmbreite und nimmt fast die Hälfte der Displayhöhe ein. - Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Beim Tipp auf das Symbol rechts unten in der Tastatur lässt sich das Layout verkleinern und vergrößern. - Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Im Hochformat belegt die Tastatur ungefähr das untere Viertel des Bildschirms. Durch die reduzierte Tastengröße geht man jetzt primär zum Zweifingertippsystem über. Swype zum Wischen von Wörtern wird vom Galaxy Tab unterstützt. Aktiviert wird Swype über die Taste links unten. - Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Einstellungen - Drahtlos und Netzwerke - Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Einstellungen - Töne - Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Einstellungen - Bildschirm - Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Einstellungen - Energiesparmodus - Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Einstellungen - Standort und Sicherheit - Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Einstellungen - Anwendungen - Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Einstellungen - Konten und Sync - Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Einstellungen - Motion - Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Einstellungen - Datenschutz - Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Einstellungen - Speicher - Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Einstellungen - Sprache und Eingabe - Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Einstellungen - Eingabehilfe - Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Einstellungen - Datum und Uhrzeit - Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Einstellungen - Info zu Gerät
Doch auch Samsung ist nicht untätig und kündigt an, den bevorstehenden Verkauf des iPhone 4S in verschiedenen Märkten zu verhindern. Wiederum soll es eine einstweilige Verfügung sein, die den Gegner wirtschaftlich zu fallen bringen soll, denn laut Angaben von Samsung soll Apple bestehende Mobilfunkpatente verletzt haben.
Einstweilige Verfügung - das scharfe Schwert
Doch warum ist hier eine einstweilige Verfügung ein so mächtiges Instrument? Ein Rechtsanwalt und Branchenkenner, der selbst Patentklagen zwischen internationalen Größen im Smartphone-Markt führt, gibt Auskunft: "In aller Regel ist der Unterlassungsanspruch das 'schärfste Schwert' des Patentrechts, insbesondere wenn die Nutzung der patentierten Erfindung in der entsprechenden Branche faktisch unumgänglich ist und das fragliche Patent noch eine erhebliche Restlaufzeit hat." Im Einzelfall könnten auch die Schadensersatzansprüche einen Umfang annehmen, dass die Existenz des Unternehmens gefährdet ist, fügt er hinzu. "Das ist jedoch die Ausnahme." Er merkt zudem an, dass die Gerichte in Deutschland generell eher zurückhaltend sind, wenn es um die Vergabe einer einstweiligen Verfügung geht. Sie wüssten, was für das betroffene Unternehmen auf dem Spiel steht.