Kündigung in der Führungsetage

Den Chef rauswerfen? Gar nicht so einfach ...

26.01.2010
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

"Wichtiger Grund" ist Voraussetzung

Das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist immer eine Frage des Einzelfalls und kann nur unter Würdigung aller Umstände festgestellt werden.

Als wichtige Gründe zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Dienstvertrages ist in der Rechtsprechung unter anderem anerkannt worden:

- fehlende Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat und/oder weiteren Geschäftsführern, beharrliche Missachtung von Ressortzuständigkeit in innerhalb der Geschäftsführung

- illoyales Verhalten gegenüber dem Alleingesellschafter

- Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot, dass sich neben dem Dienstvertrag auch aus einer Gesellschafterstellung ergeben kann

- strafbares Verhalten gegenüber Mitgeschäftsführern oder Mitgesellschaftern

- Beleidigungen gegenüber Mitgeschäftsführern oder Mitgesellschaftern