Zusatzzahlung fördert Image als fürsorglicher Arbeitgeber
Mit der Auszahlung einer Erholungsbeihilfe können die Leistungen von Arbeitnehmern besonders honoriert werden. Gerade durch eine Zusatzzahlung zur Urlaubszeit, die ohne Abzüge dem Arbeitnehmer zugute kommt, steigt die Identifikation mit dem eigenen Arbeitgeber und erhöht die Motivation der Belegschaft. Nachdem die steuergünstige Erholungsbeihilfe in vielen Betrieben unbekannt ist, kann sich der Arbeitgeber durch die Auszahlung auch von anderen Wettbewerbern abgrenzen und sich ein positives Image als fürsorglicher Arbeitgeber schaffen.
Weitere Informationen und Kontakt:
Gerhard Wagner, Steuerberater und Rechtsbeistand in der Steuerberatungsgesellschaft SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH, Regensburg, Tel.: 0941 58613-0, E-Mail: info@shc.de, Internet: www.shc.de