Gericht bestätigt Handel mit Microsoft-Volumenlizenzen

18.10.2006

Mit dem Hamburger Urteil fühlt der Münchner Lizenzhändler wieder Rückenwind für seine Geschäfte. "Dieses Urteil zeigt eindeutig, dass der Handel mit gebrauchter Software ohne jede Einschränkung rechtmäßig ist", triumphiert Usedsoft-Chef Peter Schneider. Zudem werde den unanständigen Einschüchterungsversuchen der amerikanischen Softwaremonopolisten eine Absage erteilt."

Während der vergangenen Monate war der Streit zwischen Softwareherstellern und Gebrauchthändlern um die Rechtmäßigkeit des Gebrauchtsoftwarehandels eskaliert. Nach dem Urteil in München hatte Usedsoft weiter damit geworben, dass der Second-Hand-Handel grundsätzlich bestätigt sei. Andere Händler wie i2Core hatten sich dieser Interpretation angeschlossen. Diese Behauptung ging dem Oracle-Management zu weit. Der Datenbankspezialist erwirkte gegen beide Unternehmen einstweilige Verfügungen, wonach diese Behauptungen nicht weiter verbreitet werden dürften (siehe auch: Oracle zieht weiter gegen Lizenzhändler ins Feld und Oracle vs. Usedsoft: Schlammschlacht um Second-Hand-Software). "Alberne Wortklaubereien" in den Augen der Usedsoft-Verantwortlichen.

Doch auch in den Reihen der Lizenzhändler gibt es Streit - offenbar darüber, inwieweit man mit den Softwareherstellern kooperieren oder die Konfrontation suchen sollte. Das jetzt beendete Verfahren vor dem Landgericht in Hamburg war nicht von Microsoft selbst ausgegangen. Geklagt hatte ein konkurrierender Microsoft-Vertragshändler, der Usedsoft zufolge einen Wettbewerber vom Markt drängen wollte. (ba)