Schutzrechte versus Fortschritt
Im Gegensatz dazu steht das allgemeine Interesse an einem ungehinderten und möglichst vielgestaltigen Wettbewerb. Dieser wird durch das Kartellrecht geschützt.
Dieser Konflikt wird aktuell im Bereich der IT, aber auch bei pharmazeutischen Erzeugnissen deutlich. Beide Märkte sind durch eine hohe Dichte an Schutzrechten und aufeinander aufbauende Technologien gekennzeichnet. Unternehmen, die im Besitz von Schutzrechten sind, haben häufig eine Sperrposition inne, das heißt, sie können die weitere Marktentwicklung behindern. Im öffentlichen Interesse liegt es jedoch, dass der technische und medizinische Fortschritt nicht durch Schutzrechte behindert wird.
Standardisierung führt zu Konflikten
In der IT spielt die immer weiter fortschreitende Standardisierung eine erhebliche Rolle. Sie kann doppelten Arbeitsaufwand verhindern, Produktionskosten senken, den Wettbewerb fördern und zusätzliches Vertrauen in die Produkte schaffen. Bekannte Standards wie GPRS oder UMTS im Mobilfunk, CD, DVD und Blue-ray bei Speichermedien oder MP3 und MPEG bei der Audio- und Videocodierung sind Beispiele dafür, wie technischer Fortschritt in Form neuer und besserer Produkte für die Verbraucher nutzbar gemacht wurde.
Die Standardisierung führt aber unweigerlich zu Konflikten: Sobald der Inhalt eines Standards in den Schutzbereich eines Patents fällt, hat der Patentinhaber die Möglichkeit, die Anwendung des Standards zu blockieren.
- Die zehn skurrilsten IT-Klagen
Pentium-Allergie oder schlechte Navis. Unsere Schwesterpublikation CIO.Com hat die zehn verrücktesten Klagen aus der IT Welt zusammengefasst, - Fall 3:
Rechtsstreitigkeiten in Sachen automatischer Ausfüllvorschläge bei Suchanfragen bescheren Google immer wieder Probleme. Im Gegensatz zu Google sehen Gerichte diese aber nicht immer als harmlos an, weshalb der Suchmaschinenanbieter jüngst zwei Fälle in Frankreich verlor. In einem Rechtstreit wurde das französische Wort für „Betrug“ der französischen Organisation „Centre National Privé de Formation a Distance“ zugeordnet, wogegen diese klagte. Im zweiten Fall schlug Google die Begriffe „Vergewaltiger“ und „Satanist“ bei Suchanfragen nach dem Namen des Klägers vor.Google verlor ähnliche Fälle auch in Argentinien, Italien und Irland. Ein irischer Hotelbesitzer behauptet, die Auto-Ausfüll-Funktion stelle sein Hotel dar, als ob dieses zwangsverwaltet wird. - Fall 4:
Eine Niederländerin versucht immer wieder vor Gericht zu ziehen, nachdem sie bei Intel (INTC) und ihrer Regierung mit ihrer Beschwerde keinen Erfolg hatte. Sie behauptet, dass sie durch die hochfrequente Strahlung eines Pentium Prozessors Hautausschlag bekam. Allerdings wiesen bis zum jetzigen Zeitpunkt alle Gerichte die Klage der „Pentium-Allergikerin“ ab. - Fall 5:
In einem Werbespot anlässlich der Super Bowl, dem Endspiel im American Football, warben Babys für den Online-Broker-Dienst ETrade. Diesen Spot verfolgte auch der Kinderstar Lindsay Lohan und reichte Klage wegen Verleumdung in Höhe von 100 Millionen US-Dollar ein. Die Begründung: Lohan glaubte, dass eines der Babys auf ihre Anzeige „that milkaholic, Lindsay“ anspielt. Die beiden Parteien einigten sich außergerichtlich. Es ist davon auszugehen, dass Lohan eine Entschädigung von ETrade erhielt. - Fall 6:
Einige Fans des Online-Spiels „Star Wars Galaxies“ wären am liebsten mit einem Todesstern gegen Sony vorgegangen, als der japanische Konzern 2010 verkündete, die Sever für das Spiel abzuschalten. Es gab zwar keine tragfähigen Gründe für einen Rechtsstreit, dennoch entschieden sich die Fans aus Frustration für eine Sammelklage. Bisher ist nichts über einen Prozess bekannt und es wird wahrscheinlich auch nie einen geben. - Fall 7:
Ein Farmer aus Florida hat ein kleines Startup-Unternehmen verklagt, das Foren und Chat-Rooms betreibt. Der Grund: Er fand in einem Forum einen negativen Eintrag. In diesem 800 Millionen US-Dollar Rechtsstreit geht es darum, dass der Kläger dem Unternehmen unterstellt, durch negative Beiträge den Ausgang eines anderen juristischen Verfahren beeinflussen zu wollen, an dem Kläger ebenfalls beteiligt ist. Stellen Sie sich vor, jede Online-Beleidigung zöge eine Klage nach sich. - Fall 8:
Amanda Bonnen twitterte 2009 an ihre 20 Anhänger, dass ihre Wohnung verschimmelt. Ihr Vermieter reichte daraufhin Klage ein. Er sah seinen guten Ruf geschädigt und wollte 50.000 US-Dollar Schadensersatz Der Richter wies die Klage ab. Er war der Ansicht, dass die Tweets für den Verleumdungsvorwurf nicht ausreichten. - Fall 9:
Ein Schulbezirk in Chicago gilt als WiFi-Pionier, weil er schon 1995 öffentliche Funknetze an seinen Schulen installierte. Jahre später, 2003, verklagten Eltern des Bezirks die Schulen, weil die Router angeblich der Gesundheit der Kinder schaden. Jedoch ohne Erfolg, weil die Kläger keinen Nachweise einer eventuellen Gesundheitsgefährdung erbringen konnten.. - Fall 10:
Im Jahr 2008 schlug der Bürgermeister der türkischen Stadt Batman vor, den Filmregisseur Christoper Nolan und das Filmstudio Warner Brothers zu verklagen – um Lizenzgebühren aus dem Blockbuster „The Dark Knight“ zu fordern. Soweit bekannt wurde aber nie eine Klage eingereicht. Unbestätigten Gerüchten zufolge, soll der dunkle Ritter nun die Stadt beschützen.
Einen solchen Fall hatte der Bundesgerichtshof zu entscheiden: Philips war im Besitz eines Grundlagenpatents, das alle Hersteller handelsüblicher wiederbeschreibbarer CDs nutzen mussten. Der niederländische Konzern hatte vielen Unternehmen eine Lizenz auf das Patent erteilt. Aber ein Wettbewerber wollte diese Lizenz nicht erwerben. Aus seiner Sicht waren die Lizenzgebühren überhöht; außerdem habe Philips anderen Unternehmen günstigere Konditionen eingeräumt, sagte er. Der Wettbewerber produzierte seine CDs also ohne Lizenz, wurde von Philips daraufhin wegen Patentverletzung verklagt.
Im Verfahren macht der Beklagte geltend, dass Philips seine marktbeherrschende Stellung mißbrauche. Und der Bundesgerichtshof ließ dieses Argument, den "kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand", gelten. Es entschied: Ein Patentinhaber darf nicht gegen das kartellrechtliche Verbot verstoßen, Wettbewerber zu diskriminieren oder ohne sachlichen Grund zu behindern. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Wettbewerber das Patent sogar ohne ausdrückliche Erlaubnis des Patentinhabers benutzen.