Achtung Nutzungsrechte!
Vergleichsweise einfach zu regeln ist die unternehmensinterne Nutzung von Inhalten, die Mitarbeiter erstellt haben oder an denen sie die Rechte besitzen. Die Verwertung von in der Arbeitszeit erstellten Inhalten, wie Artikeln, Programmcode und ähnlichem, ist meist schon im Arbeitsvertrag geregelt, die Rechtsabtretung üblich.
Anders verhält es sich bei der Verwendung eines Mitarbeiterfotos im internen sozialen Netzwerk. Dies ist nur mit Einwilligung des Mitarbeiters rechtlich unbedenklich, selbst wenn das Bild für das Unternehmen bereits zu einem anderen Zweck erstellt wurde, zum Beispiel für einen Mitarbeiterausweis. Bei frühzeitiger Einbindung des Mitarbeiters und Einholung einer Erlaubnis bei Information über die Verwendung ist die Einwilligung meist schnell erteilt. Eine persönliche Anfrage ist hierbei einer einfachen Checkbox vorzuziehen. Auch eine freiwillige Aktion mit Fotosession kann motivieren!
- Zähne zeigen
Dieses Foto wäre perfekt, wenn der Herr Zähne zeigen würde. Denn, so Bewerbungsexpertin Svenja Hofert: "Gute Fotos zeigen Zähne. Diese sind auch im Miniaturformat sichtbar." - Ungünstiger Hintergrund
Hier stimmt gar nichts. Das Foto wirkt zu verspielt und ist sehr unprofessionell. Offenbar liegt die Dame zu Hause auf dem Bett, was vor allem am Hintergrund zu erkennen ist. Wer sein Bild zu Hause macht, sollte darauf achten, dass der Hintergrund neutral ist. Svenja Hofert rät: "Tapeten gehören ins Wohnzimmer, nicht zu Xing. Hintergründe sind neutral, ohne Muster und am besten hell." - Dunkel auf Hell
Apropos Hintergrund: Der sollte also hell sein. Am besten zieht man dazu etwas Dunkles an mit möglichst wenig Muster. Im abgebildeten Foto ist das schon ganz gut. Der Herr sollte jetzt nur noch direkt in die Kamera blicken, dann wäre es perfekt. - Werbeberater
Kleiden Sie sich branchengerecht, wie der Werbeberater auf diesem Foto! Werber sehen nun einmal anders aus als Banker und sollten das auch zeigen. - Ganzkörper-Foto
Ganzkörper-Fotos sind absolut tabu. Ins Internet mit seinen Miniaturbildern gehören nur Porträts vom Gesicht. - Private Fotos
Private Fotos gehören ins Fotoalbum: Xing ist ein Netzwerk für Business-Kontakte. - Fußporträt
Bleiben Sie erkennbar! Nasen- oder Fußporträts sind etwas für StudiVZ oder andere Fun-Plattformen, haben aber im Business-Internet nichts verloren.
Fazit
Die Beispiele aus den Anwendungsbereichen Mitarbeiterdatenschutz und Urheberrecht im Unternehmen haben gezeigt, dass bei IT-Projekten, die den internen Einsatz von Web 2.0-Technologien zum Ziel haben, auch rechtliche Herausforderungen zu bestehen sind. Einmal aufgesetzt, können Zugriffsrechte zwar meist noch in späten Projektphasen wieder justiert werden. Geplante Nutzungsmuster und Arbeitsabläufe sind jedoch häufig elementarer Bestandteil eines IT-Systems und lassen sich nur mit großem Aufwand in späten Projektphasen ändern, wenn sie datenschutz- oder urheberrechtlich problematisch sind. Die Einbindung eines erfahrenen Beraters kann hier viele Probleme von Beginn an vermeiden helfen. Der Vertrauensverlust, den ein Unternehmen gegenüber seinen Mitarbeitern erleiden kann, wiegt schwer, so dass die Investition lohnt.
Es gilt, gemeinsam eine sinnvolle Balance zwischen der Nutzung neuer Technologien und dem Daten- und Urheberrechtsschutz der Mitarbeiter zu finden. Dazu sollten die Beteiligten von Anfang an in die Projekte einbezogen werden, um Bedenken zu adressieren und Lösungen zu finden. Dann überwiegt der Nutzen sowohl für das Unternehmen als auch für die Mitarbeiter. (sh)