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Compliance

Rechtsfalle E-Mail

11.10.2010
Von 
Jürgen Hill ist Chefreporter Future Technologies bei der COMPUTERWOCHE. Thematisch befasst sich der studierte Diplom-Journalist und Informatiker derzeit mit aktuellen IT-Trendthemen wie KI, Quantencomputing, Digital Twins, IoT, Digitalisierung etc. Zudem verfügt er über einen langjährigen Background im Bereich Communications mit all seinen Facetten (TK, Mobile, LAN, WAN). 

Einfach verbieten?

Eine radikale Lösung, um dieser Zwickmühle zu entkommen, ist das komplette Verbot der privaten E-Mail-Nutzung. In diesem Fall greifen die Bestimmungen des TKG und TMG nicht mehr. Dafür gelten nun die Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Zwar kennt auch das BDSG den Grundsatz der Datenvermeidung und -sparsamkeit, dennoch eröffnet es im Zuge der Gefahrenabwehr und der Datensicherung mehr Spielräume zur Verarbeitung von personenbezogenen Informationen, wie sie in E-Mail-Systemen anfallen.

Private Mail per Web Access

Ist eine Nutzung des Internets zu privaten Zwecken erlaubt, ist noch eine andere Lösung denkbar, um den Spagat zwischen E-Mail-Sicherheit und Postgeheimnis zu vermeiden: Warum muss ein User in Zeiten von Web Access und kostenlosen E-Mail-Hosting-Angeboten noch die IT-Infrastruktur der Firma für private Mails nutzen? Erfolgt diese Trennung, sind zwar die Aspekte einer privaten Internet-Nutzung zu beachten, aber das E-Mail-System kann unter Compliance-Gesichtspunkten aufgesetzt werden.

E-Mail und Recht

Wer einen Mail-Server hierzulande sicher betreiben will, sieht sich mit einem ganzen Berg von Rechtsvorschriften konfrontiert. Neben den Gesetzen über die Verarbeitung von Daten und die Erbringung von Telediensten wird die IT-Abteilung mit Compliance-Themen konfrontiert. Ein paar Beispiele:

Compliance:

Sarbanes-Oxley Act: US-Bundesgesetz, das die Verlässlichkeit der Rechnungslegung von Unternehmen garantieren soll.

Signaturgesetz (SigG): definiert die Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen.

Abgabenordnung (AO): regelt, wie Steuern festgesetzt, erhoben und eingezogen werden.

Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU): sagt, wie digitale Unterlagen aufzubewahren und für Betriebsprüfungen bereitzuhalten sind.

Handelsgesetzbuch (HGB),

Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS): Erläuterung zum Handelsgesetzbuch und zur Abgabenordnung in Bezug auf die ordnungsmäßige Behandlung elektronischer Dokumente.

Umsatzsteuergesetz (UStG): regelt die Besteuerung von Lieferungen, die ein Unternehmen erbringt.

Geldwäschegesetz (GwG): Vorschriften, um die Einschleusung von Geldern aus dem Bereich der Schattenwirtschaft in den legalen Wirtschaftskreislauf zu erschweren.

Angesichts der komplexen Materie empfiehlt es sich - wenn eine grundsätzliche Entscheidung getroffen wurde -, einen Fachanwalt hinzuzuziehen, um wirklich auf der sicheren Seite zu stehen.