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Stichtag 24. März: FAQ zum Elektroschrottgesetz

22.03.2006

Welche Auflagen gibt es sonst noch für Hersteller?

Importeure und Hersteller werden gesetzlich dazu angehalten, schon bei der Produktion von Hardware deren Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit und Recycling-Fähigkeit zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem bei den Kommunen Sammelbehälter für unterschiedliche Kategorien von Altgeräten aus Privathaushalten aufstellen, und diese austauschen. Ferner sind sie verpflichtet, Altgeräte zu behandeln und entsorgen.

Wer kontrolliert das Rücknahmesystem?

Eine Schlüsselrolle spielt die Stiftung "Elektro-Altgeräte Register". Das Umweltbundesamt hat dieser gemeinsamen Stelle der Industrie die Aufgabe übertragen, die Registrierungen der Hersteller und ihrer in Umlauf gebrachten Produkte zu verwalten. Außerdem muss jeder Produzent in Form einer insolvenzsicheren Garantie nachweisen, dass die Entsorgung auch künftig finanziert ist. Die Stiftung koordiniert zudem die Abholung bei den kommunalen Sammelstellen.

Entstehen für Verbraucher zusätzliche Kosten?

Nein, da die Altgeräte kostenlos abgegeben werden können. Allerdings haben die Kommunen immer die Möglichkeit, ihre möglicherweise entstehenden Zusatzkosten in die Abfallgebühren einzubeziehen. Diese dürften aber eigentlich nicht steigen, da der Elektromüll künftig nicht mehr von ihnen, sondern von den Herstellern zu entsorgen ist. Die Hersteller müssen auch die Behälter für die Versorgung der insgesamt fünf verschiedenen Behältertypen für unterschiedliche Kategorien des Elektronikmülls bereitstellen.