Unternehmen haften für private Internet-Nutzung

07.08.2007
Von Christoph Hillebrecht

Alternativen zum Pauschalverbot

Wer jetzt das private Surfen generell verbieten will, sollte wissen, dass es Lösungsalternativen gibt. Maßnahmen für eine geregelte Nutzung des Internets am Arbeitsplatz setzen sich aus drei Komponenten zusammen: organisatorischen Vorkehrungen, definierten Richtlinien und geeigneten technischen Mitteln.

Zunächst sollte das Unternehmen Vereinbarung zur Web-Nutzung treffen. Dabei gilt es,

  • den Grund und die Ziele der Nutzung zu definieren,

  • die Vereinbarung als einen gemeinsamen, unternehmensweiten Prozess voranzutreiben,

  • eine klare, allgemein verständliche Ausdrucksweise zu benutzen: Was ist erlaubt und was nicht?

  • die Mitarbeiter aufzuklären und zu sensibilisieren, indem ihnen die Chancen und Risiken der Internet-Nutzung aufgezeigt werden,

  • Zulässigkeit und Umfang der privaten Nutzung zu definieren,

  • zu klären, wofür der Arbeitnehmer verantwortlich ist und was unter die Aufsichtspflicht des Arbeitgebers fällt,

  • (in Absprache mit dem Betriebsrat) die möglichen Kontrollmechanismen zu evaluieren sowie

  • die Implementierung von unterstützenden Maßnahmen zu beschreiben.

    Die Folgen des privaten Surfens

    • Produktivitätseinbußen: Nur 20 Minuten privates Surfen pro Mitarbeiter und Tag kostet ein Unternehmen mit 100 Angestellten bei einem Stundensatz von 50 Euro mehr als 8.000 Euro pro Woche.

    • Gefahren: Dazu zählen das Einschleusen von Viren und Würmern in das Unternehmensnetz durch heruntergeladene Daten, der Aufruf von Web-Seiten mit schadhaftem Code und die Nutzung von privaten Web-basierenden E-Mail-Diensten.

    • Beeinträchtigungen des Netzwerks: Privates Surfen und große Downloads verschwenden wertvolle Bandbreite und erhöhen den Bedarf an Speicherplatz.

    • Haftungsrisiken: Unternehmer und Mitarbeiter müssen für Verstöße gegen geltendes Recht geradestehen.