"Was versteht man unter Technik?"

13.04.2005
Von Johannes Kelch

Genau damit will sich jedoch die Wirtschaft nicht zufrieden geben. Vertreter kleiner und großer Software- und Technikunternehmen forderten in München einhellig eine eindeutige Abgrenzung zwischen "technischen Erfindungen" (Maschinen, Anlagen, Geräte) und nicht-technischer Software (für PCs, Laptops, Firmennetze).

EU-Richtlinie - die neueste Version Der Europäische Rat hat Anfang März 2005 auf Initiative Deutschlands den umstrittenen Entwurf der EU-Richtlinie über die „Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen“ entscheidend verändert. Die wichtigsten Neuerungen: Um zu ermitteln, ob eine Erfindung einen „technischen Beitrag“ darstellt, der sich vom Stand der Technik abhebt, ist jetzt eine Neuheitsprüfung erforderlich. Ein Computerprogramm als solches kann keine patentierbare Erfindung sein. Patentierbar ist nur eine technische Wirkung nach außen (über die normale physische Interaktion von Programm und Computer hinaus). Es liegt keine Patentverletzung vor, wenn man Codezeilen oder Teile eines vom Patentschutz umfassten Programms für andere Zwecke nutzt. Ein Algorithmus kann als Bestandteil der Lösung eines technischen Problems vom Patent geschützt sein. Damit besteht aber kein Monopol auf den Algorithmus. Er ist für andere Zwecke frei nutzbar. Quelle: Welp/Bundesjustizministerium

Der Geschäftsführer der Elektronikfirma EMS, Thomas Wünsche, verlangte, die Wirtschaft müsse eine eigene Position unabhängig von Patentämtern und -anwälten finden und eine klare Technikdefinition durchsetzen. Der "schwammige Begriff" der computerimplementierten Erfindung könne durch "Computer Aided Invention" (mit Hilfe von Computer realisierte Erfindung) ersetzt werden.