Urheberrechtsschutz versus Datenschutzrecht
Der Auskunftsanspruch steht jedoch in einem Spannungsverhältnis zum Datenschutzrecht. In Fällen, in denen es um die Offenbarung der Identität der Benutzer von dynamischen IP-Adressen geht (beispielsweise in Fällen des illegalen Downloads von Musik und Filmen), muss daher ein Richter vorab über die Rechtmäßigkeit des Auskunftsanspruchs entscheiden.
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens muss sich nun der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzen. Sollte der Bundesrat keine Änderungswünsche vorbringen, könnte das Gesetz im Spätsommer 2008 in Kraft treten. (ka)